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Am 28. Dezember 2018 wurde die Verordnung zur Änderung des Satzes des Grundersatzes für die Nutzung der Kraftfahrzeuge und des Satzes des Verpflegungsgeldes und zur Bestimmung des Durchschnittspreises der Kraftstoffe für die Zwecke des Reisekostenersatzes veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Dem Arbeitnehmer aus dem privaten Sektor steht jetzt für jeden Tag der Geschäftsreise Verpflegungsgeld in der folgenden Mindesthöhe zu:
Für den öffentlichen Sektor wurden folgende neue Grenzwerte festgelegt, die auch eine Auswirkung auf die Besteuerung des eventuell gewährten Verpflegungsgeldes über dem Grenzwert beim Arbeitnehmer aus dem privaten Sektor haben:
Die Höhe des Durchschnittspreises pro 1 Liter Kraftstoff ist:
Der Satz des Grundersatzes für 1 km Fahrt beträgt bei den folgenden Fahrzeugen mindestens: