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| January 9, 2019

Änderung der Sätze des Reisekostenersatzes

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Am 28. Dezember 2018 wurde die Verordnung zur Änderung des Satzes des Grundersatzes für die Nutzung der Kraftfahrzeuge und des Satzes des Verpflegungsgeldes und zur Bestimmung des Durchschnittspreises der Kraftstoffe für die Zwecke des Reisekostenersatzes veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Dem Arbeitnehmer aus dem privaten Sektor steht jetzt für jeden Tag der Geschäftsreise Verpflegungsgeld in der folgenden Mindesthöhe zu:

  • 82 CZK, wenn die Geschäftsreise 5 bis 12 Stunden dauert,
  • 124 CZK, wenn die Geschäftsreise 12 bis 18 Stunden dauert,
  • 195 CZK, wenn die Geschäftsreise länger als 18 Stunden dauert.

Für den öffentlichen Sektor wurden folgende neue Grenzwerte festgelegt, die auch eine Auswirkung auf die Besteuerung des eventuell gewährten Verpflegungsgeldes über dem Grenzwert beim Arbeitnehmer aus dem privaten Sektor haben:

  • 82 bis 97 CZK, wenn die Geschäftsreise 5 bis 12 Stunden dauert,
  • 124 bis 150 CZK, wenn die Geschäftsreise mehr als 12 Stunden jedoch nicht mehr als 18 Stunden dauert,
  • 195 CZK bis 233 CZK, wenn die Geschäftsreise mehr als 18 Stunden dauert.

Die Höhe des Durchschnittspreises pro 1 Liter Kraftstoff ist:

  • 33,10 CZK für Benzin mit 95 Oktan
  • 37,10 CZK für Benzin mit 98 Oktan
  • 33,60 CZK für Diesel

Der Satz des Grundersatzes für 1 km Fahrt beträgt bei den folgenden Fahrzeugen mindestens:

  • bei Zweirädern und Dreirädern 1,10 CZK
  • bei PKWs 4,10 CZK.