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| October 26, 2018
Ende 2018 endet die Gültigkeit der Ausnahme für die sehbehinderten Selbstständigen und Unternehmer von der Verpflichtung, die Erträge mittels des Systems der elektronischen Ertragserfassung auszuweisen. Es gibt ungefähr 1300 Unternehmer oder Selbstständige, die dem System der elektronischen Ertragserfassung in der ersten oder zweiten Phase unterliegen sollten, die jedoch die gesetzlichen Ausnahmen nutzen. In der dritten oder zweiten Phase der Einführung der elektronischen Ertragserfassung für Freiberufler und Kunsthandwerker wird sich die Anzahl dieser Unternehmer/Selbstständigen deutlich erhöhen.
Nach der Erklärung des Finanzministeriums in die Novelle des Gesetzes vorbereitet. Es ist jedoch nicht klar, ob sie noch vor dem Ablauf der Gültigkeit der bestehenden Ausnahme genehmigt wird.