Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Die erste Lesung hat hinter sich zur Zeit der Entwurf der Novelle des Gesetzes über Erlöserfassung. Danach sollte es zur Änderung der Bedingungen für Nutzung der Möglichkeit des Offline-Modus der elektronischen Erlöserfassung kommen. Einen speziellen Offline-Modus könnten die Unternehmer nutzen, die Zahler der Einkommensteuer von natürlichen Personen oder Anbieter der Gesundheitsdienstleistungen sind, die von der öffentlichen Krankenversicherung bezahlt werden, die keine MwSt-Zahler sind, die höchstens 2 (zwei) Arbeitnehmer haben und die Höhe deren Einkünfte auf Erlöse in allen 12 aufeinanderfolgenden Monaten die Summe von 200 Tsd. CZK nicht übersteigt. Nach der ersten Lesung befindet sich in dem Änderungsvorschlag die Änderung des Grenzwertes für bare Einkünfte, die sich von 200 Tsd. CZK auf 600 Tsd. CZK erhöhen. Diese Änderung wird höchstwahrscheinlich genehmigt. Bestandteil der Novelle ist auch die wiederholte Einführung der elektronischen Erlöserfassung bei den Unternehmern, die in die 3. und 4. Welle fallen, oder die Umstufung mancher Dienstleistungen und Waren in den zweiten, ermäßigten MwSt-Satz.