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Der EU-Rat hat am 25. November 2021 eine Generalstellungnahme zu den Akten über digitale Dienste und digitale Märkte verabschiedet, die 2020 vom Europäischen Parlament vorgelegt wurden und viele Regelungen für fast alle im Online-Umfeld tätigen Unternehmen vorschlagen, zum Beispiel die Verpflichtung, rechtswidrige Nutzerinhalte zu entfernen, von denen typischerweise soziale Netzwerke betroffen sind. Ziel ist es, die Online-Umgebung besser zu regulieren, um Benutzer vor illegalen Produkten, Inhalten oder Dienstleistungen zu schützen.
Der EU-Rat betont in seiner Generalstellungnahme insbesondere die Devise, dass das, was außerhalb des Internets illegal ist, auch online illegal sein sollte. Wesentliche Änderungen sind die explizite Einbeziehung von Internet-Suchmaschinen in den Geltungsbereich des Digitaldienste-Aktes, die Erhöhung des Jugendschutzes (z.B. durch Verankerung einer verstärkten Pflicht zur verständlichen Erläuterung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für diese Personen) oder strengere Regeln für sehr große Online-Plattformen (z.B. strengere Meldepflichten oder Möglichkeit der Europäischen Kommission, physische Kontrollen durchzuführen und die Dokumentation einer solchen Plattform einzusehen).