Petr Němec | 22.11.2024
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Die Novelle des Gesetzes Nr. 280/2009 Sb., Abgabenordnung, in der Fassung späterer Vorschriften (nachfolgend „Abgabenordnung“), über die wir in der Juni-Ausgabe unseren Newsletters ausführlich berichtet haben, wurde in der Gesetzessammlung unter der Nummer 283/2020 Sb. veröffentlicht. Diese umfangreiche Novelle tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht der Änderungen der Abgabenordnung:
Die Novelle zielt darauf ab, die Vereinfachung und Digitalisierung der Steuerverwaltung zu fördern und die Kommunikation mit der Steuerverwaltung in das Online-Umfeld zu verlagern. Zu diesem Zweck werden die Funktionalitäten der bestehenden Steuerinformationsbox erheblich erweitert.
Das Sanktionssystem wird überarbeitet, und die Höhe der Zinsen wird erheblich reduziert, wobei die Höhe der Zinsen mit dem Zivilrecht harmonisiert wird. Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf wird die Toleranzfrist für verspätete Zahlung von Steuern, nach deren Ablauf keine Verzugszinsen anfallen, beibehalten, sie wird jedoch von den aktuellen vier (4) Arbeitstagen auf drei (3) Kalendertage gekürzt.
Mit der Novelle wird das Institut der Vorauszahlung für den übermäßigen Steuerabzug eingeführt, das die Zurückzahlung des unbestreitbaren Teils des übermäßigen Steuerabzug vor der Bemessung ermöglicht. Lediglich der Teil des Abzugs wird nun zurückgehalten, an dem die Steuerverwaltung Zweifel hat. Der Anspruch auf die Vorauszahlung entsteht nicht, wenn der Betrag 50 000 CZK nicht erreicht.
Der Prozess der Initiierung und Beendigung der Steuerkontrolle wird vereinfacht. Die körperliche Präsenz des Steuerzahlers wird nicht mehr erforderlich sein. Die Kontrolle beginnt mit der Zustellung der Mitteilung über die Einleitung der Steuerkontrolle, in der der Gegenstand und der Umfang der Steuerkontrolle festgelegt werden. Die Frist für die Bestimmung der Steuer wird erst durch den tatsächlichen Beginn der Kontrolltätigkeit unterbrochen.
Jaroslava Půtová