Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| January 16, 2015
Ganz oft kann man sich in der Praxis mit der Situation treffen, wo eine natürliche Person (Personeneinkommensteuerzahler) einen Geschäftsanteil an der Handelskörperschaft (z.B. eine s.r.o.) besitzt, die die Rechtsform zur Aktiengesellschaft anschliessend ändert (z.B. in Folge Erwerbs von weiteren Quellen zur Firnanzierung der Entwicklung der Gesellschaft). Nach einer bestimmten Zeit entscheidet sich diese natürliche Person alle Aktien zu verkaufen und den Kapitalgewinn zu realisieren. Erwarten Sie, dass dieser Kapitalgewinn von der Einkommensteuer befreit sein wird?
Auch nach Änderungen im Einkommensteuergesetz, die im Zusammenhang mit Rekodifikation des Privatrechtes mit Wirkung ab 1. Januar 2014 angenommen wurden, blieb im Einkommensteuergesetz die Steuerbefreiung der Einkommensteuer von natürlichen Personen aus dem Aktienverkauf erhalten. Trotzdem kam es zur wesentichen sachlichen Änderung der Bedingungen für Geltendmachung der Steuerbefreiung.
Ab 1. Januar 2014 sind die Einkünfte der natürlichen Personen aus dem Akteinverkauf steuerbefreit, falls die Zeit zwischen ihrem Einkauf und dem Verkauf die Zeit von drei Jahren übersteigt. Dieser zeitliche Test bezieht sich neu auf alle Personen ohne Rücksicht auf den prozentuellen Anteil an der Gesellschaft.