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| October 31, 2014

Änderung der Richtlinie 2011/96/EG

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Im Juli 2014 verabschiedete der Europäische Rat die Änderung der Richtlinie 2011/96/EG über die gemeinsamen Steuersysteme von Mutter- und Tochtergesellschaften aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten.

Diese Richtline befreit die Dividenden und andere Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften von der Abzugsteuer und vermeidet die Doppelbesteuerung solcher Einkommen auf dem Niveau der Muttergesellschaften. Der Zweck ist die Schaffung von gleichen Bedingungen zwischen den Gruppen der Mutter- und Tochtergesellschaften aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten und den Gruppen der Mutter- und Tochtergesellschaften in gleichen EU-Mitgliedsstaaten.

Die Mitgliedsstaaten sollen die Anpassung der innerstaatlichen Vorschriften unentbehrlichen für den Einklang mit der Richtlinie bis 31. Dezember 2015 durchführen.

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