Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| May 28, 2018
Wie wir bereits früher informiert haben, hat das Finanzministerium der Tschechischen Republik einen Entwurf der Änderung des Gesetzes über die elektronische Ertragserfassung vorgelegt, der unter anderem die Entscheidung des Verfassungsgerichts berücksichtigt. Auf der Grundlage des Verfahrens in Bezug auf die Bemerkungen zum Entwurf wurden Änderungen beim besonderen Off-Line-Modus gemacht.
Die Bedingungen für die Erhaltung einer Genehmigung für die Ertragserfassung im Sondermodus sind jetzt wie folgt:
Im Vergleich zu der vorherigen Version des Entwurfs, der im Anmerkungsverfahren war, wurde der Kreis der Personen, die die Genehmigung beantragen können, erweitert, und zwar um die genannten Erbringer der medizinischen Dienstleistungen. Im Vergleich zu der ursprünglichen Version stieg auch die Zahl der Mitarbeiter, der Steuerzahler kann anstelle des ursprünglichen einen Mitarbeiters zwei Mitarbeiter haben. Nicht zuletzt wurde auch die Anmerkung, die die höchstmögliche Anzahl der erfassten Erträge betraf, herausgenommen (innerhalb der letzten 12 Kalendermonate waren es höchstens 1000 erfasste Erträge und höchstens dieselbe Anzahl der geplanten Erträge in den nachfolgenden 12 Kalendermonaten). Ob diese Variante bereits definitiv ist, ist jedoch noch nicht sicher. Weitere Entwicklungen werden wir für Sie verfolgen.