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Milan Kolář | March 23, 2015
Es scheint, dass mit dem nicht endenden Verfahren bezüglich Vorgangs zur Beseitigung von Zweifeln in der Sache der Ausweisung des Steuerabzugs Schluss ist. Auf Grund der Novelle der Abgabenordnung, die am 1. Januar 2015 in Kraft trat, ist der Steuerverwalter wenigstens teilweise verpflichtet, Kosten für die Führung des zeitlich unangemessen anspruchsvollen Vorgangs zur Beseitigung von Zweifeln zu tragen, in welchem das Steuersubjekt den Steuerabzug auswies und der Steuerverwalter bemaß ihm anschließend diesen.
Die betreffende Novelle der Abgabenordnung bezüglich Festsetzung des Zinses, der dem Steuersubjekt im Falle des Steuerabzugs zusteht, hat seine Grundlagen auch in der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes vom 25. September 2014, Aktnz. 7 Aps 3/2013-34. Das Oberste Verwaltungsgericht ergriff in seinem Urteil die Partei des Steuersubjekts im Falle, wenn der Steuerverwalter eine unangemessen lange Überprüfung einleitet.