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| March 6, 2018

Aufhebung des Super-Bruttolohns und progressive Besteuerung?

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Einen Bestandteil des Gesetzentwurfs, der ab 2019 einige Steuergesetze im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Anti-Tax Avoidance Directive, die sog. ATAD) ändert, bilden auch Änderungen im Bereich der Besteuerung natürlicher Personen.

Eine der wichtigsten Änderungen in diesem Bereich ist der Vorschlag zur Aufhebung des Super-Bruttolohns und der solidarischen Steuererhöhung. Das Finanzministerium schlägt neu die Einführung von höheren Einkommensteuersätzen natürlicher Personen vor, und zwar in Höhe von 19% und 23% (ursprünglich wurde 24% vorgeschlagen), während die Quellensteuer in Höhe von 15% auf ausgewählte Kapitaleinkünfte beibehalten wird.

Konkret bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sollte anstelle einer Berechnung aus dem Super-Bruttolohn und eines Steuersatzes von 15% (zzgl. eines möglichen Solidaritätszuschlags) nur das Bruttoeinkommen besteuert werden, und zwar in zwei Bereichen – bis zu CZK 1.500.000 mit einem Satz von 19% und der Betrag über CZK 1.500.000 mit einem Satz von 23%.

Der Gesetzentwurf ist jetzt im Stellungnahmeverfahren. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren.

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