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Am Mittwoch, dem 12. September 2018, hat die Regierung die Erhöhung der pauschalen Ausgaben diskutiert, die die Steuerzahler, deren Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit gemäß §7 stammen, verwenden könnten, und zwar bereits für die Steuerperiode 2018. Da der Entwurf von der Abgeordnetenkammer abgelehnt wurde, bleibt nur die Möglichkeit, in der Steuerperiode 2018 die Ausgaben höchstens in der Höhe der Einnahmen von einer Million CZK geltend zu machen (siehe die Tabelle unten).
Ausgabe in % |
Art der Einnahme |
Höchstgrenze (2018) |
*Höchstgrenze (2017) |
80% |
bei Einnahmen aus landwirtschaftlicher Erzeugung, aus der Forst- und Wasserwirtschaft und aus Einnahmen aus dem Handwerksgewerbe |
800.000,- CZK |
1.600.000,- CZK |
60% |
aus Einnahmen aus Gewerbetätigkeit; höchstens können jedoch folgende Beträge geltend gemacht werden |
600.000,- CZK |
1.200.000,- CZK |
30% |
der Einnahmen aus Vermietung des als Vermögen für die Geschäftstätigkeit eingeordneten Vermögens |
300.000,- CZK |
600.000,- CZK |
40 % |
aus anderen Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, mit Ausnahme der Einnahmen gemäß Absatz 1 Buchst. d) und gemäß Absatz 6 |
400.000,- CZK |
800.000,- CZK |
* Die Obergrenzen, die in dem am 12. September 2018 abgelehnten Gesetzesentwurf angeführt waren |
Veronika Džalavjan