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| April 10, 2014

Bericht über Steuerkontrolle und seine Erörterung

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Der Bericht über Steuerkontrolle, seine Erörterung und Unterschrift, ist also eine gewisse formale Beendung der Steuerkontrolle in dem Zeitpunkt, wenn alle Einwendungen des Steuersubjektes mit dem Steuersubjekt besprochen sind (besprochen werden sollten). Es fehlt oft die Abfindung mit Argumenten, die das Steuersubjekt in der Stellungnahme zum Ergebnis der Kontrollermittlung anführte und diese Verfehlung begründet den Grund für Gesetzwidrigkeit des zusätzlichen Zahlungsbescheids, mit welchem sich das Steuersubjekt im Rahmen einer Berufung verteidigen kann. Der Steuerverwalter muss in Übereinstimmung mit den gesetzlich festgesetzten Vorgängen und im Rahmen des gesetzlich definierten Verfahrens vorgehen. Wenn es so nicht läuft, ist es gesetzwidrig.

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