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Milan Kolář | March 23, 2015

Berichtigung der MwSt-Höhe für Schuldner im Insolvenzverfahren im Anschluss an die unlängste Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts

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Die unlängste Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes (im Folgenden nur „NSS“) kann wieder grundsätzlich die bisher angewandte Praxis im Fall der Berichtigung der MwSt-Höhe für Schuldner im Insolvenzverfahren ändern. Der Kern der betreffenden Entscheidung war Beurteilung der richtigen Auslage der Bestimmung von § 44 MwSt-Gesetzes im Zusammenhang mit dem Zeitraum, für welchen man die Berichtigung der MwSt-Höhe vornehmen kann.

Die Berichtigung der MwSt-Höhe für Schuldner im Insolvenzverfahren wurde in das MwSt-Gesetz mit Wirkung ab 1. April 2011 einbezogen.

Laut der Ansicht des NSS war die Absicht des Gesetzgebers, dem Lieferanten zu ermöglichen die Steuerhöhe nur bei den Forderungen, die in der Frist bis sechs Monate entstanden, und nicht bei den älteren Forderungen, zu korrigieren.

Im Anschluss an die unlängste Entscheidung des NSS erwarten wir, dass die Generalfinanzdirektion in absehbarer Zeit auf diese Entwicklung reagiert.

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