Jana Shumakova | 12.11.2024
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Die Besteuerung von Sportlern könnte auf den ersten Blick klar und einfach aussehen. Wenn wir jedoch diese Frage genauer betrachten, stellen wir fest, dass die Besteuerung von Sportlern Schwierigkeiten enthält und eine ziemlich komplizierte Angelegenheit darstellt. In der Vergangenheit haben sich mit dieser Frage einige Urteile des Obersten Verwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichts befasst.
Die grundlegende Frage war, ob die Profisportler als Arbeitnehmer oder als Selbstständige betrachtet werden sollen. Aus den Urteilen des Obersten Verwaltungsgerichts hat sich ergeben, dass die Tätigkeit eines Profisportlers nicht automatisch als eine abhängige Arbeitstätigkeit betrachtet werden kann, und es können daher keine handelsrechtlichen Beziehung ausgeschlossen werden. Der Charakter der Tätigkeiten eines Profisportlers an sich entspricht auch einigen Bestimmungen des tschechischen Arbeitsgesetzbuchs nicht. Es wird jedoch der Vereinbarung der Vertragsparteien (des Profisportlers und des Klubs) überlassen, ob sie einen Arbeitsvertrag oder einen Vertrag nach dem Handelsrecht schließen.
In der Praxis sind die Sportler meistens Selbständige, deren Einnahmen gemäß §7 - Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit gemäß dem Einkommensteuergesetz besteuert und als Einnahmen auf der Grundlage eines eigenständigen Berufs klassifiziert werden (genauso wie bei einem auftretenden Künstler, Artisten usw.).
Ein weiterer Streitpunkt im Bereich der Besteuerung der Einnahmen der Profisportler sind Leistungen in Naturalien, die Sportler normalerweise von den Klubs erhalten. Dies sind zum Beispiel Trikots, Unterkunft, Transport, Reha-Möglichkeiten usw. Aus der steuerlichen Perspektive ergibt sich dann die Frage, ob diese Leistungen in Naturalien Sacheinkommen des Sportlers darstellen und dadurch versteuert werden.
In der verfügbaren Gesetzgebung finden wir leider keine eindeutige Schlussfolgerung, aus der Besprechung des Koordinierungskomitees im Jahr 2012 und nachfolgend im Jahr 2015 folgt jedoch eindeutig, dass diese nichtmonetären, d.h. Sachleistungen, versteuerbare Einnahmen der Sportler sind.
Wir möchten jedoch auch die Besteuerung der ausländischen Profisportler erwähnen, die vorübergehend auf dem Gebiet der Tschechischen Republik in einem der inländischen Sportklubs tätig sind. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein ausländischer Sportler in der Tschechischen Republik für einen tschechischen Sportklub spielt. Wie sieht es dann mit seinen Steuern aus?
Die Besteuerung der internationalen Sportler ist in einem separaten Artikel der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung verankert. Im Mustervertrag der OECD handelt es sich um den Artikel 17, in einigen durch die Tschechische Republik geschlossenen Abkommen ist es der Artikel 16. Dieser Artikel der internationalen Abkommen legt eindeutig fest, dass die Einnahmen der internationalen Sportler an dem Ort, an dem die sportliche Aktivität ausgeübt wird, besteuert werden. Wenn zum Beispiel ein Sportler aus der Slowakei, ein slowakischer Steueransässiger, für einen tschechischen Klub, mit dem er einen Vertrag abgeschlossen hat, spielt, wird er sämtliche mit dieser Tätigkeit verbundenen Einnahmen nur in der Tschechischen Republik versteuern.
Gemäß dem Einkommensteuergesetz werden die Einnahmen der ausländischen Sportler mit der Quellensteuer von 15 % besteuert. Dieser Satz gilt für die Ansässigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder derjenigen Drittländer, mit denen die Tschechische Republik ein gültiges internationales Ankommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ggf. eine wirksame internationale Vereinbarung zum Steueraustausch, abgeschlossen hat. In anderen Fällen unterliegen die Einnahmen der Quellensteuer einem Satz von 35 %. Der Steuerzahler ist verpflichtet, den Betrag der Steuer bei der Einzahlung, Überweisung oder Zuschreibung der Zahlung zugunsten des Steuerpflichtigen, spätestens jedoch am Tag, an dem er die Verpflichtung bucht, abzuführen.
Wie wir in diesem Artikel geschrieben haben, die Besteuerung der Sportler und deren verschiedener Einnahmen ist keine einfache und eindeutige Angelegenheit. Wenn Sie sich mit der Besteuerung der Profisportler befassen und sich nicht sicher sind, wie Sie vorgehen sollen oder falls Sie selbst ein Profisportler sind, wenden Sie sich gern an uns.
Verfasser: Lucie Berglová
Revision: Daniela Císařovská