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| October 10, 2017

Die Generalfinanzdirektion fasst die Bedingungen der Abzugsfähigkeit der Forschung und der Entwicklung zusammen

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Die Generalfinanzdirektion hat eine zusammenfassende Information für die Körperschaftsteuerzahler über die Voraussetzungen einer erfolgreichen Geltendmachung des Abzugs von der Steuerbemessungsgrundlage für Forschung und Entwicklung veröffentlicht. Diese Information hat das Ziel, den Steuerzahlern alle notwendigen Voraussetzungen mitzuteilen, die ein Projekt erfüllen muss, um mögliche Schwierigkeiten bei der Geltendmachung des Abzugs von der Steuerbemessungsgrundlage zu vermeiden. Die wichtigste Voraussetzung für die Erhaltung einer Förderung ist die Erstellung eines Projekts, d.h. eines grundlegenden Dokuments, das vor der Umsetzung genehmigt wird und in dem die geplante Tätigkeit der Forschung und der Entwicklung beschrieben wird. Dann muss eine laufende Dokumentation geführt werden, die Vorgehensweisen, Teilergebnisse, Erfolge und Misserfolge der Umsetzung des Projekts enthält. Das Dokument muss schriftlich sein und muss folgendes enthalten:

- grundlegende Angaben über den Steuerzahler,

- Dauer des Projekts,

- erreichbare und bewertbare Ziele des Projekts,

- voraussichtliche Gesamtausgaben in den einzelnen Jahren des Projekts,

-  Namen von allen Personen, die sich fachlich an der Sicherstellung des Projekts beteiligen werden,

- Art der Kontrolle und Bewertung des Projektverfahrens,

- Tag und Ort der Projektgenehmigung,

- Name und Unterschrift der für das Projekt der Forschung und Entwicklung verantwortlichen Person.

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