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| March 9, 2021

Ein weiterer Generalerlass

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Am 8. März 2021 wurde von der Regierung der Tschechischen Republik ein weiterer, bereits der 16. Generalerlass der Finanzministerin genehmigt. Im Grunde verschiebt er die Frist für die Einreichung der Steuererklärung und für die Zahlung der Einkommensteuer um einen Monat, und zwar dadurch, dass die Verzugszinsen und die Geldbußen für die verspätete Einreichung der Einkommensteuererklärung erlassen werden.  In der Papierform kann daher die Steuererklärung ohne Sanktionen bis zum 3. Mai 2021, und in der digitalen Form kann sie bis zum 1. Juni 2021 eingereicht werden.  Weiterhin wird der Erlass der USt. bei den Respiratoren der Gruppe FFP2 und höheren um weitere zwei Monate, d.h. bis zum 3. Juni 2021, verlängert, da angesichts der aktuellen Maßnahmen der Verbrauch von Respiratoren wächst. Mehr dazu finden Sie hier.

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