Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| January 22, 2014
Die Änderungen mit Wirkung vom 1.1.2014 reagieren auch weitgehend auf das neue Bürgerliche Gesetzbuch, d.h. auf die terminologische Änderungen und inhaltliche Änderungen und weiterhin auf die Änderungen, die die Änderungen in der Richtlinie des Rates 2006/112/ES (nachstehend nur Richtlinie) widerspiegeln.
Die wichtigste Änderung ist die Pflicht mit den Finanzbehörden im Bereich der Mehrwertsteuer ausschließlich elektronisch zu kommunizieren. Die Ausnahme stellen die natürlichen Personen dar, deren Umsatz für die 12 unimittelbar vorangegangenen Monate nicht 6 Mio. CZK nicht übersteigt und wenn denen das Gesetz nicht die Pflicht auferlegt, die Steuererklärung elektronisch einzureichen.
Weitere Änderungen betreffen Verkauf oder Vermietung von Immobilien.
Jana Shumakova | 12.11.2024
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