Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Die Erweiterung der elektronischen Ertragserfassung (EEE) auf Einzel- und Großhandel betrifft nicht nur Geschäftsleute, die sich mit Warenein- und -verkauf ernähren, sondern auch verschiedene Subjekte, die den Warenverkauf nur vermitteln. Es gibt viele Vermittlungsformen. Diese Formen werden sich in der Anwendung der EEE unterscheiden. Es ist stets erforderlich, von der realen Geschäftseinstellung zwischen dem Verkaufenden und dem Vermittler auszugehen und zu beurteilen, ob der Vermittler Verträge in seinem Namen oder im Namen des Geschäftsmannes abschließt usw. Zu diesen Vermittlern können Handelsvertreter, aber auch weitere Subjekte gehören, die am Abschluss von Geschäftsbeziehungen beteiligt sind oder dazu verhelfen.
Falls Sie im Rahmen Ihrer Geschäftsaktivitäten einen Vermittler engagieren oder selbst gerade Vermittler sind und Ihnen die EEE-Anwendung unklar ist, zögern Sie nicht, sich mit Hilfe unseres Kontaktformulars an uns zu wenden, wir helfen Ihnen gern bei der Auswertung.
Autor: Michal Scholtz