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| November 22, 2018
Am 20. November 2018 hat die tschechische Regierung die Erhöhung des Mindestlohns verabschiedet. Der Mindestlohn wird um 1 150 CZK auf 13 350 CZK erhöht. Es handelt sich dabei um die zweithöchste nominale Erhöhung seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 1991. Die Erhöhung des Mindestlohns betrifft auch Eltern, und zwar in der Hinsicht, dass dadurch die Grenze der Möglichkeit der Geltendmachung des Steuerbonus für ein Kind wächst, die beim Erreichen des 6-fachen des Mindestlohns vom Elternteil geltend gemacht werden kann. Bis zu dieser Höhe kann gleichzeitig auch die Steuergutschrift in Form des sog. Kindergartengeldes geltend gemacht werden. Die Erhöhung betrifft auch die Rentner, und zwar so, dass die Einnahmen in Form der Rente oder Pension von der Steuer befreit sind, jedoch nur dann, wenn sie nicht das 36-fache des Mindestlohns übersteigen. Die Erhöhung des Mindestlohns gilt ab 1. Januar 2019.