Jana Shumakova | 12.11.2024
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| March 21, 2014
Der Termin für Erstellung der Steuererklärung (im Folgenden nur „SE") zur Einkommensteuer von natürlichen Personen für den Besteuerungszeitraum des Jahres 2013 steht bevor, und wie es in der Tschechischen Republik üblich ist, vermeiden die Steuerpflichtigen nicht einmal diesmal die Änderungen in den Steuergesetzen. Als bedeutendste Änderungen betrachten wir:
Die SE zur Einkommensteuererklärung von natürlichen Personen für den Besteuerungszeitraum des Jahres 2013 ist an das betreffende Finanzamt in dem Fall, dass diese von einem Steuerberater aufgrund einer Vollmacht nicht verarbeitet wird, bis 1. 4. 2014 einzureichen.