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Petra Vaněčková | February 23, 2015

Erweiterung der Reverse-Charge im Jahre 2015 - was wir in diesem Jahr erwarten können

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Die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes regelt neu sog. Reverse-Charge und führ sog. zeitweilige Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ein. Wobei im Falle vom dauerhaften Reverse-Charge-Verfahren im Jahre 2015 keine wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens erfolgen, im Falle des sog. zeitweiligen Reverse-Charge-Verfahren erwarten uns grundlegende Änderungen.

Seit dem 1. Januar 2015 tritt die Regierungsverordnung im Zusammenhang mit der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei der der Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten in Kraft.

Ab dem 1. April 2015 tritt die Regierungsverordnung im Zusammenhang mit der Lieferung von Getreide, Industriepflanzen, Metall einschl. Edelmetall, Handys, Tablet, Spielkonsolen, Mikroprozessoren, integrierte Schaltungen, tragbaren Geräten für die automatische Datenverarbeitung (z. B. Computer, Laptops) in Kraft.

Ab dem 1. September 2015 tritt die Regierungsverordnung im Zusammenhang mit der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf die Lieferung von Zuckerrübe in Kraft und zwar unter der Voraussetzung, dass der Gesamtbetrag auf dem Steuerbeleg nicht 100 000 CZK übersteigt.

 

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