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| March 12, 2013

Gesetzesentwurf zur Änderung der Steuergesetze bezügl. Rekodifizierung des materiellen Privatrechts

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Ende Januar 2013 legte das Finanzministerium der Tschechischen Republik in das Zwischenressorts-Anhörungsverfahren einen neuen Gesetzesentwurf vor, dessen Zweck es vor allem ist, die Steuergesetze im Zusammenhang mit Rekodifizierung des materiellen Privatrechts zu novellieren. Das Finanzministerium bezeichnete dieses Gesetz mit dem Arbeitstitel „Gesetz zur Änderung der Steuergesetze im Zusammenhang mit Rekodifizierung des materiellen Privatrechts und der weiteren zusammenhängenden Änderungen“. Das Gesetz sollte zusammen mit den rekodifizierten Rechtsvorschriften, und zwar zum 1. Januar 2014, in Kraft treten.

Das Hauptziel des neuen Gesetzesentwurfes ist es insbesondere, (i) die Steuergesetze an die Rekodifizierung des materiellen Privatrechts anzupassen und (ii) die I. Phase der einheitlichen Inkassostelle zu realisieren.

Anpassung der Steuergesetze auf die Rekodifizierung des materiallen Privatrechtes

Die Rekodifizierung wurde mit Annahme von drei grundlegenden Rechtsvorschriften, die am 22. März 2012 in Kraft traten, gestartet und zwar :

  • des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Zivilgesetzbuch („Neues Zivilgesetzbuch“),
  • des Gesetzes Nr. 90/2012 Slg., über Handelsgesellschaften und Genossenschaften („Gesetz über Handelskorporationen“) und
  • Gesetzes Nr. 91/2012 Slg., über das private internationale Recht.

Zur Zeit setzt der Prozess der Rekodifizierung des materiellen Privatrechtes fort. Das Justizministerium bereitete die Novelle von einigen „nicht-steuerlichen“ Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Rekodifizierung vor. Diese Änderungen wurden in das „Gesetz, mit welchem einige Gesetze im Zusammenhang mit Annahme der Rekodifizierung des Privatrechts geändert werden“ , integriert. Weiters legte das Justizministerium auch die Entwürfe der völlig neuen Rechtsvorschriften (z.B. das Gesetz über die öffentlichen Register der juristischen und natürlichen Personen, Gesetz über besondere Gerichtsverfahren, Katastergesetz) vor.

Aus Grund der Einheitlichkeit der Rechtsordnung müssen die Steuergesetze auf Änderungen im Bereich materielles Privatrecht reagieren. Das neue Zivilgesetzbuch wie auch das Gesetz über die Handelskorporationen brachten viele terminologische Änderungen, z.B. Bittleihe, Eigenberechtigung, unbewegliche Sache, Korporation, Gesellschaftsvertrag. Weiters brachte das neue Zivilgesetzbuch auch die neuen Rechtstitel wie z.B. der Treuhandfonds, Ausgedinge.

Realisierung I. Phase der einheitlichen Inkassostelle

Der neue Gesetzesentwurf hat zum Ziel, auch das Projekt der einheitlichen Inkassostelle zeitlich umzustrukturieren. Bisher setzte man voraus, dass dieses Projekt ab dem 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

Was ist das Projekt der einheitlichen Inkassostelle?

Das Projekt der einheitlichen Inkassostelle umfasst die Erstellung des neuen Systems der Organe der Staatsverwaltung, die die Funktionen der Erhebung der Einkünfte der öffentlichen Haushalte, allen Steuern, Zöllen und der Sozial- und Krankenversicherung, auf ein Konto, integrieren wird, damit der Steuerpflichtige oder der Steuerzahler grundsätzlich einen Partner auf Seite der Staatsverwaltung hat, gegenüber welchem (i) er sämtliche seine Registrierungspflichten erfüllen wird, (ii) er wird alle Abgaben zahlen und (iii) wird nur von dieser einen Stelle kontrolliert. Dieses Projekt wurde schon durch das Gesetz Nr. 458/2011 Slg., zur Änderung der Gesetze, die mit Errichtung einer Inkassostelle zusammenhängen, und der weiteren Änderungen von Steuer- und Versicherungsgesetzen, in der Fassung der späteren Vorschriften, angenommen.

Neu schlägt das Finanzministerium vor, den Prozess der Errichtung einer Inkassostelle in zwei Phasen zu verteilen.

Erste Phase

Die erste Phase des Anlaufs der einheitlichen Inkassostelle wird so durchgeführt, dass die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 458/2011 Slg., die den direkten Zusammenhang mit dem neu vorbereiteten Gesetz über die öffentlichen Versicherungen und der Verwaltung der Personeneinkommensteuer (der Entwurf der Fassung dieses Gesetzes bisher nicht vorgelegt) nicht haben, um ein Jahr früher, und zwar am 1. Januar 2014, in Kraft treten.

Zweite Phase

Die Wirksamkeit der zweiten Phase des Anlaufs der einheitlichen Inkassostelle wird auf den 1. Januar 2015 vorausgesetzt. Es handelt sich um alle Bestimmungen des Gesetzes Nr. 458/2011 Slg., welche mit dem neu vorbereiteten Gesetz über öffentliche Versicherungen und die Verwaltung der Personeneinkommensteuer zusammenhängen.

Schluss

Im Bezug auf die unlängsten Erklärungen des Ministerpräsidenten Petr Nečas bezüglich der geplanten Stabilisierung des Steuermilieus in der Tschechischen Republik kann man voraussetzen, dass der Gesetzesentwurf wahrscheinlich einigen Anpassungen unterzogen wird. Der Entwurf novelliert nämlich nicht die Steuergesetze nur infolge der Rekodifizierung, aber er enthält auch andere durch die Rektifizierung unerzwungene Änderungen.

Bezugnehmend auf die Entwicklung in diesem Bereich bereiten wir für nächste Ausgaben des FM die Übersicht von Änderungen, die dieser Gesetzesentwurf mitbringt, vor.

In dem Fall, dass Sie sich für dieses Thema interessieren, stehen wir Ihnen für eventuelle Konsultationen zur Verfügung.

 

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