Jana Shumakova | 12.11.2024
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| October 31, 2014
Die Finanzverwaltung entschied sich, dass sie den arbeitenden oder unternehmenden Altersrentner die grundlegende Steuerermäßigung für den Steuerpflichtigen auch für das Jahr 2013 rückwirkend geltend machen ermöglicht. Zu diesem Beschluss gelang sie nach der rechtlichen Analyse des Beschlusses des Verfassungsgerichtes I. ÚS 2340/2013.
Die betroffenen Bürger haben die Möglichkeit die Steuerermäßigung für das Jahr 2013 rückwirkend zu machen, und zwar gilt Folgendes: