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| October 31, 2014

Grundlegende Steuerermäßigung für die Altersrentner auch für das Jahr 2013 rückwirkend

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Die Finanzverwaltung entschied sich, dass sie den arbeitenden oder unternehmenden Altersrentner die grundlegende Steuerermäßigung für den Steuerpflichtigen auch für das Jahr 2013 rückwirkend geltend machen ermöglicht. Zu diesem Beschluss gelang sie nach der rechtlichen Analyse des Beschlusses des Verfassungsgerichtes I. ÚS 2340/2013.

Die betroffenen Bürger haben die Möglichkeit die Steuerermäßigung für das Jahr 2013 rückwirkend zu machen, und zwar gilt Folgendes:

  • Falls der Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgibt, hat er die Möglichkeit jetzt eine nachträgliche Steuererklärung für das Jahr 2013 abzugeben.
  • Die Vorgehensweise beim Arbeitnehmer hängt davon ab, ob die Erklärung des Steuerpflichtigen der Lohnsteuer bei seinem Arbeitgeber unterzeichnet hat oder nicht und er in dieser Erklärung die Steuerermäßigung geltend gemacht hat. Wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber die Erklärung nicht unterschrieben hat, ggf. unterschrieben hat, aber die gegebene Steuerermäßigung nicht geltend gemacht hat, kann er rückwirkend diesen Steuernachlass bei diesem Arbeitgeber nicht geltend machen. Er kann jedoch die Einkommensteuererklärung abgeben und hier kann er die Steuerermäßigung geltend machen.

 

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