Jana Shumakova | 12.11.2024
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Ivan Fučík | January 31, 2013
Nach der von dem Senat bisher nicht genehmigten Novelle des Einkommensteuergesetzes kommt es mit Wirkung ab 1.1.2013 zur Erhöhung der Steuerbelastung der natürlichen Personen, deren Einkommen das 48-Fache des Durchschnittslohns übersteigt, was 1.207 Tausend CZK pro Jahr beträgt. Solchen Steuerpflichtigen erhöht sich die Steuer um 7 % der Summe, die ca 100 Tsd. CZK pro Monat (1.207 Tsd. pro Jahr) übersteigt. Die 7% solidarische Erhöhung der Steuer werden jedoch nicht alle Steuerpflichtigen zahlen. Diese wird nur von den Steuerpflichtigen, die die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeit) haben, und weiters von den Steuerpflichtigen, die die Einkünfte aus Unternehmertätigkeit und einer anderen Erwerbstätigkeit haben, bezahlt.
Die 7% solidarische Steuererhöhung wird von dem Einkommen aus Vermietung, von dem Einkommen aus dem Kapitalvermögen und von den sonstigen Einkünften nicht gezahlt. Es kommt somit faktisch dazu, dass verschiedene Einkommensarten mit einem unterschiedlichen Steuersatz versteuert werden. Ich betrachte die angeführte Änderung nicht für zu viel glücklich, denn es wird in der Praxis sicher zu den Bemühungen um Umklassifizierung der Einkommen in diese Kategorien kommen, die dem niedrigeren Steuersatz unterliegen.
Zur Umklassifizierung des Einkommens kommt es z.B. dadurch, dass der Steuerpflichtige das für die Unternehmertätigkeit verwendete Vermögen von seiner Evidenz aussondert und er wird somit die Einkünfte aus Vermietungen und nicht aus Unternehmertätigkeit erreichen. Damit vermeidet er die 7% solidarische Steuererhöhung.
Die nächste Änderung ist Einführung der Obergrenze bei den sog. „Pauschalauslagen“ mit dem Betrag von 800 Tsd. CZK pro Jahr bei den Einkünften aus den sog. „Freiberufen“ (Anwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sachverständige, Insolvenzverwalter, Ingenieure, Dolmetscher, Projektanten, künstlerische Autoren,...).
Diese Änderung hat zur Folge die Erhöhung der Einkommensteuer, die die Summe von 2 Mio CZK pro Jahr um 40 % übersteigt. In diesem Punkt ist eine Bemerkung sehr interessant, dass es zur Einführung der Obergrenze der Pauschalbeträge bei den Einkünften der Gewerbetreibenden nicht kommt, die ihre Unternehmertätigkeit nach dem Gewerbegesetz ausüben. Für diese sind keine Obergrenzen eingeführt.
Daher frage ich, warum erhöht sich die Einkommensteuer über 2 Mio CZK z.B. bei einem Steuerberater, der die Steuerberatung nach dem Gesetz zur Steuerberatung gewährt, und nicht für einen Buchhaltungsberater, der die Buchhaltungs- und Ökonomieberatung nach dem Gewerbegesetz gewährt. Der Steuerberater oder Anwalt wird den Klienten die Dienste der ökonomischen Beratung aufgrund der Gewerbebefugnis als Anwalts- oder Steuerberatungsdienste gewähren.
Sowie bei den Freiberufen kommt es zur Einführung der Obergrenze bei den Pauschalauslagen bei den Einkünften aus Vermietung mit dem Betrag von 600 Tsd. CZK. Das heißt, dass die Einkünfte über 2 Mio CZK pro Jahr mit dem um 30 % höheren Steuersatz versteuert werden als dies im Jahr 2012 war.
Die Änderungen der Steuersätze in jedem Zeitraum rufen die Bemühung der Steuerpflichtigen, die Einkünfte in den Besteuerungszeitraum zu verschieben, wenn der Steuersatz niedriger war, aus. Es wird eine Bemühung geben, sich die Einkünfte schon im Jahr 2012 auszuzahlen und diese somit mit dem günstigeren Steuersatz zu versteuern. Mit Rücksicht darauf, dass die solidarische Steuererhöhung nur für den begrenzten Zeitraum von 3 Jahren gelten soll, ist sein Beitrag in die Staatskasse sehr diskutabel.
Das Einkommensteuergesetz hebt mit Wirkung ab dem 1. 1. 2015 den 15% Steuersatz der Quellensteuer auf Dividenden auf. Wenn es dazu wirklich kommt, kann man den Anstieg der Auszahlungen von Dividenden voraussetzen, der nur mit der 19% Körperschaftsteuer im Vergleich zur Lohnauszahlung versteuert wird. Der Grund für solche Maßnahmen ist auch die geplante Aufhebung der Obergrenze der Krankenversicherung von 1.810 Tsd. CZK für den Zeitraum 2013 bis 2015.
Die nächste Änderung zu Ungunsten der Steuerpflichtigen mit den Einkünften über 2 Mio CZK ist die Aufhebung der Obergrenze für die Krankenversicherung. Im Jahre 2012 betrug die Obergrenze 1.810 Tsd. CZK. D.h., dass die Steuerpflichtigen nicht mehr verpflichtet waren, die Krankenversicherung von den Einkünften über diesen Betrag zu zahlen, was im Jahr 2013 offensichtlich nicht mehr gelten wird.
Der Vollständigkeit halber führen wir an, dass die Obergrenze der Sozialversicherung i.H.v. 1.207 Tsd. CZK pro Jahr unverändert bleibt.
Ich frage, wollte es der Gesetzgeber wirklich so genehmigen? Warum bestrafte er mit höheren Steuern diejenige, die nach einem anderen als Gewerbegesetz unternehmerisch tätig sind? Warum wird die verschiedene Versteuerung von verschiedenen Einkommensarten eingeführt, die zur Bemühung um ihre Umbenennung und somit auch zur Umgehung des Zwecks des Gesetzes führt.
Vielleicht eine Bemerkung zum Schluss:
Es ist schwierig über die zweckmäßige Umgehung des Gesetzes zu sprechen, wenn der Zweck aus der Novelle nicht zu viel klar ist.