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| June 3, 2016
Die Finanzverwaltung hat auf ihrer Webseite die Information der Generalfinanzdirektion zur Ungültigkeit der elektronischen Form der Einreichung gemäß § 101a Abs. 4 Mehrwertsteuergesetz veröffentlicht. Ab dem 1.5.2016 werden die im Rahmen der MwSt. im falschen Format und in falscher Struktur durchgeführten Einreichungen als ungültig betrachtet. Diese Daten-Nachricht wird so betrachtet, als ob sie nie getätigt wurde. Im Anhang finden Sie die Information. HIER (nur in CZ)