Jana Shumakova | 12.11.2024
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Milan Kolář | June 12, 2015
Das Institut der Kontrollmeldung wurde legislativ zu Ende des Jahres 2014 mit dem vorgeschlagenen Wirksamkeitstag ab dem 1. Januar 2016 genehmigt. Laut der Gesetzesbegründung wurde das Institut der Kontrollmeldung als Folge von einigen Verpflichtungen, die sich aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung der Tschechischen Republik ergeben, eingeführt. Die Kontrollmeldung sollte die Verbesserung des Steuereinzugs, die Begrenzung der Steuerhinterziehungen und die Bestärkung der Position der ehrlichen Steuerzahler sichern. Erst die Zeit zeigt, ob es gelingt diese Absicht zu erfüllen. Der Finanzminister Andrej Babiš wie auch das Finanzministerium deuteten zwar schon einige Mal an, dass die vorgeschlagene Wirksamkeit am 1. Januar 2016 auch um einige Monate verschoben werden kann, trotzdem kann man die vollständige Aufhebung des Institutes der Kontrollmeldung bei der aktuellen Zusammensetzung der Regierung nur schwer voraussetzen.
Die Scheuche in Form der Einführung der Kontrollmeldung im Laufe des Jahres 2016 ist somit völlig real und angebracht.
Das Institut der Kontrollmeldung kann man vereinfacht gesagt als Pflicht des Steuerzahlers, die Evidenz über ausgewählte Tatsachen (z.B. ausgesuchte angenommene Leistungen und Entgelte, ausgesuchte realisierte Leistungen und gewährte Entgelte) zu führen, wo der Umfang und die Form der Informationen über diese Tatsachen die vorgeschriebene Struktur und das Format haben wird, vorstellen.