Jana Shumakova | 12.11.2024
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| October 3, 2014
Der vom Arbeitgeber gewährte Beitrag auf die Unterbringung des Kindes in einem Kindergarten kann die Form einer finanziellen Leistung oder Sachleistung haben. Beide Formen des Beitrags werden aus der Sicht des Einkommensteuergesetzes als Einkommen des Arbeitnehmers betrachtet.
Der Beitrag in der finanziellen Form wird immer ein steuerpflichtiges Einkommen darstellen und auf der anderen Seite kann der als Sachleistung gewährte Beitrag unter bestimmten Umständen von der Steuer befreit werden.
Der vom Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer gewährte finanzielle Beitrag kann als steuerwirksamer Aufwand unter der Voraussetzung betrachtet werden, wenn das Recht den Arbeitnehmern aus dem Tarifvertrag, aus der inneren Vorschrift des Arbeitgebers (z. B. Richtlinie), aus einem Arbeitsvertrag oder aus einem anderen Vertrag folgt.
In der Gegenwart wird im Parlament der Tschechischen Republik der Gesetzentwurf über die Kinderbetreuung in der Kindergruppe verabschiedet.