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| September 11, 2020

Mehrwertsteuerrückerstattung aus anderen EU-Mitgliedstaaten

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Haben Sie im Jahr 2019 im Preis der gekauften Waren oder Dienstleistungen die lokale Mehrwertsteuer in einem EU-Land bezahlt und verwenden Sie solche Leistungen für Ihre Unternehmungstätigkeit, dann haben Sie Anspruch, deren Rückerstattung zu beantragen.

Wir dürfen Sie informieren, dass am 30. September die Frist zur Antragstellung bezüglich der Rückerstattung der für Waren und Dienstleistungen in den anderen EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019 bezahlten Mehrwertsteuer abläuft. Die häufigsten Fälle sind Rechnungen für Hoteldienstleistungen, Eintrittsgeld für Konferenzen/Kongresse, Ausstellungen, Messen, Kraftstoffe, usw.

Um die Mehrwertsteuerrückerstattung kann jeder tschechische Umsatzsteuerzahler ersuchen, der im Staat der Rückerstat-tung über keinen Sitz bzw. keine Niederlassung für die Zwecke der Mehrwertsteuer verfügt.

Die Mitgliedstaatenrück-erstatten die für Waren und Dien-stleistungen bezahlte Mehrwertsteuer, die vom tschechischen Steuerpflichtigen für seine wirtschaftlichen Aktivitäten verwendet werden. Die Bedingungen für den MwSt.-Anspruch sind ähnlich wie bei Beantragung der Mehrwert-steuerindertschechischenSteuererklärung. DerAntragistinderTschechis-chen Republik auf elektronischem Weg, über das elektronische von der Generalfinanzdirektion verwaltete Portal einzureichen. Der Antrag muss durch elektronische Signatur unterzeichnet werden, man kann jedoch zur Antragsstellung einen Steuerberater bevollmächtigen, der den Antrag für Sie einreichen wird.

Das System funktioniert selbstverständlich auch reziprok: die tschechische Mehrwertsteuer kann durch MwSt.-/USt.-Zahler aus den anderen Mitglied-staaten beantragt werden, die in der Tschechischen Republik übernachten oder Treibstoff kaufen.

Die Steuerrückerstattung wird seitens der Unternehmer manchmal vergessen, zum Beispiel: die tschechische Mehrwertsteuer kann durch die MwSt.-Zahler mit dem Sitz in den anderen Mitgliedstaaten beansprucht werden, auch wenn sie in der Tschechischen Republik als sog. identifizierte Personen registriert sind.

Mit der Antragstellung bezüglich der Rückerstattung der in den anderen EU-Mitgliedstaaten bezahlten Mehrwertsteuer wären wir Ihnen gern be-hilflich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerber-ater.

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