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| July 24, 2018
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat einen Vorschlag zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, und zwar ihre erste Etappe, die insbesondere folgenden Bereiche betrifft:
Der Vorschlag sieht gleichzeitig eine Verkürzung der Frist vor, in der der Arbeitgeber den Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers, der die Teilnahme an der Krankenversicherung begründet, melden soll. Statt der derzeitigen 8 Tage sollte er dies schon am nächsten Werktag nach dem Tag des Arbeitsbeginns mitteilen.
Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt im Stellungnahmeverfahren. Wir werden die nächste Entwicklung für Sie verfolgen.