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| July 24, 2018

Meldung des Arbeitsbeginns und elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung

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Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat einen Vorschlag zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, und zwar ihre erste Etappe, die insbesondere folgenden Bereiche betrifft:

  • der behandelnde Arzt wird die Entscheidung über den Eintritt und die Entscheidung über die Beendigung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit pflichtgemäß auf elektronischem Wege mitteilen
  • die Möglichkeit des behandelnden Arztes, über das Vorliegen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Zeitpunkt, zu dem er sie festgestellt hat, zu entscheiden, wird in allen Fällen durch die vorherige Zustimmung des Krankenversicherungsträgers bedingt sein

Der Vorschlag sieht gleichzeitig eine Verkürzung der Frist vor, in der der Arbeitgeber den Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers, der die Teilnahme an der Krankenversicherung begründet, melden soll. Statt der derzeitigen 8 Tage sollte er dies schon am nächsten Werktag nach dem Tag des Arbeitsbeginns mitteilen.

Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt im Stellungnahmeverfahren. Wir werden die nächste Entwicklung für Sie verfolgen.

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