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| June 27, 2014

MISSION: BEKÄMPFUNG DER STEUERHINTERZIEHUNG; PHASE: RÜSTUNG

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Für die Regierungssitzung im Juni sind bereits die Unterlagen vorbereitet, die in die Abgabenordnung einige wesentlichere Novellierungen eintragen sollen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die vorgelegten Unterlagen von der Regierung problemlos verabschiedet werden und der Abgeordnetenkammer bei der September-Tagung vorgelegt werden.

Ordnungsgeld

In Interesse der wirksameren Bekämpfung mit der Steuerhinterziehung wird die Obergrenze aus dem Betrag von 50 000 CZK auf 500 000 CZK vorgeschlagen.

Strafe für die Nichterfüllung von Pflichten mit dem Sachleistungscharakter

Neu wird die Geldstrafe mit der Höchstgrenze von 500 000 CZK vorgeschlagen.

Strafe für Nichteinhaltung der verbindlichen Form der elektronischen Einreichung

Ein weiteres geplantes Novum ist die Einführung der pauschalen Geldbußen in der Höhe von 2.000 CZK, die automatisch in den Fällen verhängt werden, wenn der Steuersubjekt die Einreichung anders als elektronisch durchführt, obwohl die Einreichung entsprechend den Rechtsvorschriften elektronisch erfolgen sollte.

Regel der Handlung nur einer natürlichen Person

Nach der Novellierung wird der Steuerverwalter nicht mehr prüfen müssen, ob im Falle der gegebenen juristischen Person es nicht notwendig ist, dass die Mitglieder des statutarischen Organs gemeinsam handeln müssen und die Einreichung per Datenbox wird gegenüber dem Steuerverwalter immer wirksam sein.

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