Jana Shumakova | 12.11.2024
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Es liefen fast 9 Monate ab Wirksamkeit der Novelle des MwSt-Gesetzes ab, welche die Neuigkeiten in die tschechische Auffassung der MwSt-Befreiung bei den Gesundheitsdiensten und Lieferung der medizinischen Ware mitbrachte. Mit dem Thema befassen sich nicht nur die medizinischen Einrichtungen, sondern auch ihre Steuerberater, welche die Lösung zu den Interpretierungsfragen suchen.
Gegenstand einer großen Diskussion wurden die Eingangsuntersuchungen. Ihr Sinn kann nämlich der Schutz des Arbeitnehmers vor Beschädigung infolge einer unpassenden Arbeitseingliederung sein, auf der anderen Seite sind sie jedoch eine bloße Unterlage für die Entscheidung, ob der eventuelle Arbeitgeber die Person in das Arbeitsverhältnis aufnehmen soll.
Im Falle der Überstandards gibt es die Kardinalfrage, ob es sich um den Nichtstandard zum alleinen Gesundheitsdienst, welcher von der MwSt befreit ist, oder nicht, handelt. Wenn es sich nicht um das Entgelt für die selbständige Leistung sondern nur um die Zuzahlung für die steuerfreie Leistung handelt, handelt es sich um einen Dienst mit dem einzigen Steuerregime. Der Überstandard kann jedoch für den selbständigen Dienst bezahlt sein, welcher für die Heilung nicht erforderlich ist, dann kann er von der Steuer nicht befreit sein.
Ab dem Jahr 2013 soll der Kreis der medizinischen Hilfsmittel verengert sein, welche in dem ermäßigten Steuersatz eingegliedert sind. Der Entwurf wurde bisher nicht genehmigt. Aus dem ermäßigten in den Basis-Steuersatz sollen vor allem die medizinischen Hilfsmittel umgegliedert sein, die für gesundheitlich behinderte Personen zur Milderung oder Heilung ihrer Beschwerden und für den ausschließlichen persönlichen Bedarf der gesundheitlich behinderten Personen nicht ausschließlich bestimmt sind. Es handelt sich vor allem um die Geräte, die im Abteil B der Anlage Nr. 3 des Gesetzes über die öffentliche Krankenversicherung genannten Hilfsmittel und einige Hilfsmittel, die in der Novelle speziell genannt sind, wie Watte, Perücken usw.
Die Problematik der MwSt im Gesundheitswesen ist immer lebhaft und die Ansichten in diesem Bereich entwickeln sich immer. Sie können die Neuigkeiten mit uns auf der fachlichen Konferenz „Gesundheitswesen und Steuern …bzw. wie soll man eine gemeinsame Rede mit der Staatskasse finden“ am 23. Januar 2013 in Prag verfolgen. Mehr zu dieser Veranstaltung erfahren Sie unter www.fucik.cz (Abschnitt Neuigkeiten).