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Milan Kolář | April 7, 2017

MwSt.-Tarif bei Zeitungen und Zeitschriften

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Obwohl die Grundregeln und die Konzeption der Mehrwertsteuer dieselben bleiben, stoßen wir jedes Jahr auf regelmäßige mehr oder weniger wichtige Veränderungen im Gesetz über die Mehrwertsteuer. Die Änderungen werden oft bedingt durch das Novellieren der übergeordneten europäischen Vorschriften, manchmal reagieren sie auf aktuelle Trends in den Gesellschaften. Die letzte Neuheit, die Sie im Zusammenhang mit der MwSt. feststellen konnten, betraf die Veränderung des MwSt.-Tarifs bei Zeitungen und Zeitschriften.

Zeitungen und Zeitschriften fielen lange Jahre in den ersten reduzierten MwSt.-Tarif, es sei denn, wenn die Werbung 50 % ihrer Fläche überstiegen. Neu wurden jedoch diese Posten in den zweiten reduzierten Tarif verschoben, und es wird der Tarif von 10 % MwSt. für sie geltend gemacht.

Die ersten Anregungen für die Überführung von Zeitungen und Zeitschriften in den zweiten reduzierten MwSt.-Tarif erschienen schon gegen Ende des Jahres 2015, als die Abgeordneten der kommunistischen Partei KSČM einen solchen Antrag stellten. Damals wurde dieser jedoch abgelehnt. Nach mehr als einem Jahr wurde der Antrag erneut gestellt und schließlich in verkürztem Verfahren angenommen. Für diese Novelle stimmten 101 von 135 Abgeordneten. Im Senat hatte er vorbehaltlosen Erfolg, und es fehlte nur noch die Genehmigung seitens des Präsidenten. Ursprünglich war geplant, dass die Novelle ab Jahresbeginn 2017 in Kraft treten sein sollte. Ein Problem trat in dem Moment ein, als der Präsident die Novelle an die Abgeordnetenkammer zurücksandte, weil mit dem Einkommensausfall, den die Verschiebung der Zeitungen und Zeitschriften in den zweiten reduzierten MwSt.-Tarif bewirken würde, der Staatshaushalt für das Jahr 2017 nicht gerechnet hätte. Die Abgeordneten überstimmten jedoch am 10. Januar 2017 das Veto des Präsidenten.

In der Gesetzessammlung erschien dieses  Gesetz schon am 14. Februar 2017 und es trat am 15. Tag nach dem Erscheinen der Gesetzessammlung, also am 1. März 2017, in Kraft.

Im Fall von Fragen zu diesem Thema können Sie sich an uns wenden.

Autor: Zbyněk Švejcar

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