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| December 21, 2017
Elterngeld
Ab dem 1.1.2018 wird der Anspruch auf das Elterngeld bei Mehrlingen (d.h. Zwillingen und Mehrgeburten) von 220 000 CZK auf 330 000 CZK erhöht. Eltern haben das Recht, die Erhöhung des Elterngeldes zu beantragen oder die Differenz in Höhe von 110.000,- CZK zu schöpfen, wenn sie die 220.000,- CZK bereits geschöpft haben. Dies geschieht jedoch nicht automatisch, es ist notwendig, einen Antrag zu stellen. Die Bedingung ist, dass sie sich auch weiterhin persönlich und ganztags um die Kinder bis zu deren 4. Lebensjahr sorgen.
Auch die Regeln für die Bestimmung der maximalen Höhe des monatlichen Erziehungsgeldes, das bisher 11.500,- CZK betrug, ändern sich. Eltern mit höherem Einkommen werden die Möglichkeit haben, das Elterngeld schneller zu schöpfen. Die Höhe und die Dauer der Auszahlung des Elterngeldes können jetzt auch Studenten und Arbeitslose wählen. Bisher wurde für diese Personen ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld genau festgelegt, wie ihnen die einzelnen Zahlungen des Erziehungsgeldes ausgezahlt werden, d.h. sie wurden immer 28 Monate lang ausgezahlt.
Vaterschaftsurlaub
Es wird eine neue Leistung der Krankengeldversicherung – das Vaterschaftsurlaubsgeld - eingeführt. Väter von Kindern oder Männer, die die elterliche Sorge übernahmen, werden einen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben. Diese Leistung können Arbeitnehmer und auch Selbstständige beanspruchen, wenn die Versicherung mindestens drei (3) Monate vor Beginn dieses Urlaubs andauerte.
Die Bedingungen sollten sicherstellen, dass der Vaterschaftsurlaub zur Hilfe bei der Sorge um das Kind und die Mutter während der sechs ersten Wochen verwendet wird - und nicht für die Feier der Geburt des Kindes missbraucht wird.
Der Anspruch auf die Leistung entsteht einem Mann nur dann, wenn er während der ersten sechs Wochen nach der Geburt des Kindes oder nach der Aufnahme des Pflegekindes diesen Urlaub antritt. Die Leistung kann für die Dauer von einer Woche des ununterbrochenen Vaterschaftsurlaubs beansprucht werden. Der Mann erhält ein Einkommen in Höhe von 70% der täglichen Bemessungsgrundlage für jeden Tag des Urlaubs. Während des Vaterschaftsurlaubs kann der Vater keine Arbeit bei dem Arbeitgeber, bei der er die Leistung in Anspruch nimmt, ausführen.
Das Gesetz tritt am 1.2.2018 in Kraft. Der Anspruch auf Vaterschaftsurlaubsgeld kann zunächst im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes im Zeitraum von sechs (6) Wochen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, d.h., wenn das Kind am 21.12.2017 oder später geboren ist, entstehen.
Der Mindestlohn
Ab dem 1.1.2018 wird der monatliche Mindestlohn von den jetzigen 11.000,- CZK auf 12.200,- CZK erhöht. Es wird natürlich auch der Stundenmindestlohn geändert, er wird von 66,- CZK auf 73,20 CZK erhöht. Diese Beträge beziehen sich auf die Vergütung für die Arbeit auf Vollzeitbasis, d. h. auf die festgelegte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.
Bei einer kürzeren Arbeitszeit wird der Betrag des Mindestlohns entsprechend gekürzt.
Der Mindestlohn muss auch bei einer sog. Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit oder einer Vereinbarung über die Ausführung einer Arbeit (tschech. Kurzzeitverträge) eingehalten werden. In Bezug auf die Änderung des Mindestlohns werden auch die Beträge des garantierten Lohns für die einzelnen Gruppen von Arbeiten geändert.
Die Höhe des Mindestlohns spiegelt sich auch im Bereich der Steuervergünstigungen und -Vorteile wider. Die Geltendmachung der Steuervorteile für Kinder im Rahmen der Berechnung des Monatslohns ist durch das Einkommen in der Mindesthöhe einer Hälfte des Mindestmonatslohns bedingt. Von der Höhe des Mindestmonatslohns wird auch die maximale Höhe der Steuervergünstigung für einen Kindergartenplatz, das sog. Kindergartengeld, abgeleitet.
Eine weitere indirekte Folge betrifft die Krankenversicherung, für die die Mindestbemessungsgrundlage vom Mindestlohn abgeleitet wird. Die Mindestbemessungsgrundlage für den Abzug der Krankenversicherung beträgt daher ab dem 1.1.2018 12.200,- CZK.
Ersatzleistungen (für die Nichtbeschäftigung von Behinderten) und elektronische Ertragserfassung
Es wurde neu die elektronische Ertragserfassung der Ersatzleistungen (für die Nichtbeschäftigung von Behinderten) eingeführt. Sie betrifft die Ersatzleistungen, d.h. die Abnahme von Produkten und Dienstleistungen von Arbeitgebern mit mehr als 50% von behinderten Arbeitnehmern.
Die Lieferanten müssen die Ersatzleistungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der Bezahlung der Lieferung in die elektronische Erfassung eintragen. Ein Bestandteil der elektronischen Ertragserfassung wird eine Angabe über den umgerechneten vierteljährlichen Stand der Personen mit Behinderungen sein. Die Mitteilung des obligatorischen Anteils der behinderten Arbeitnehmer für das Jahr 2017 wird nach der Fassung des Gesetzes vor dessen Änderung geregelt.
Beschäftigung von Ausländern
Im August 2017 sind wesentliche Änderungen im Hinblick auf den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik und in deren Beschäftigung eingetreten. Die wichtigsten Änderungen sind: