Jana Shumakova | 12.11.2024
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MwSt.
Nach einem Jahr können wir wieder feststellen, dass es keine Ferien im Bereich des Steuerrechts gibt. Im Sommer 2016 war eine unauffällige, jedoch in vielen Bereich eine sehr bedeutende Novelle einiger Gesetze vom Gesetzgeber verabschiedet worden, die mit der sog. Anpassung der Rechtsordnung der Tschechischen Republik an den Zollkodex der Europäischen Union zusammenhing und die eine Auswirkung zum Beispiel auf die Kontrollmeldung und die Milderung der Geldstrafen für deren Nichteinreichung hatte. Zu Beginn des Sommers 2017 hat der Gesetzgeber auf einem „holprigen Wege“ eine ganze Reihe von Novellen der Steuergesetze (Parlaments-Drucksache Nr. 873), die ursprünglich ab 1. Januar 2017 in Kraft treten sollten, jedoch das Gesetzgebungsverfahren erst vor Kurzem beendet haben und erst am 1. Juli 2017 in Kraft getreten sind.
Das Ziel dieses Artikels ist es, den Leser mit der Novelle des MwSt.-Gesetzes bekannt zu machen. Zuerst sollten wir jedoch das ganze Gesetzgebungsverfahren, das zur Verabschiedung der Novelle der Steuergesetze führte, zusammenfassen.
HOLPRIG ZUM INKRAFTTRETEN GESETZES
Der Entwurf der Novelle wurde von der Regierung der Tschechischen Republik am 7. Juli 2016 verabschiedet. Diese Novelle sollte zum 1. Januar 2017 das Einkommensteuergesetz, das MwSt.-Gesetz und weitere Steuergesetze ändern. Der Gesetzesentwurf wurde in der dritten Lesung von der Abgeordnetenkammer erst am 13. Januar 2017 verabschiedet, wobei die Abgeordneten in einem Änderungsentwurf das Inkrafttreten auf den 1. April 2017 verschoben haben. Auch dieses Datum des Inkrafttretens war nicht endgültig, da der Senat der Tschechischen Republik im März 2017 den Gesetzesentwurf wieder mit Änderungen zurückwies.
Die Änderungen des Senats wurden von der Abgeordnetenkammer abgelehnt. Das Gesetz wurde Anfang April 2017 von der Abgeordnetenkammer in der ursprünglichen Fassung verabschiedet, die Zurückweisung des Gesetzes durch den Senat hat jedoch das Beenden des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verschoben. Die ursprüngliche Fassung mit dem Inkrafttreten ab 1. April 2017 wurde dann erst am 10. April 2017 dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Der Präsident hat das Gesetz Ende April 2017 unterzeichnet.
In dieser Situation wurde nur noch auf die „formale“ Unterschrift des Premierministers gewartet, die die Veröffentlichung in der Gesetzessammlung bedeutet. Und gerade der Zeitpunkt, zu dem die Veröffentlichung in der Gesetzessammlung erfolgt, ist ein späteres Datum als das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens des Gesetzes. In diesem Fall tritt das Gesetz zum 15. Tag nach der Veröffentlichung in der Gesetzessammlung in Kraft.
Die Veröffentlichung des Gesetzes in der Gesetzessammlung erfolgte am 16. Juni 2017. Somit trat das Gesetz trat daher ab 1. Juli 2017 in Kraft.
Mittels der obigen Zusammenfassung wollte der Verfasser dieses Artikels auf die langwierige und unvorhersehbare Vorgehensweise der Verabschiedung der Novellen der Gesetze hinweisen, wobei insbesondere die Verschiebung des Inkraftretens der Novellen der Gesetze für die Steuersubjekte keine Vereinfachung der bereits anspruchsvollen Steueragenda darstellt.
ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN
Die Änderung des MwSt.-Gesetzes brachte eine Reihe von Änderungen, die in einigen Fällen sehr kompliziert sind und die einen wesentlichen Einfluss auf die Steuersubjekte haben können.
Und gerade aufgrund der Klärung der möglichen Unklarheiten bei der Auslegung hat die Generalfinanzdirektion einige Informationen veröffentlicht (z. B. die Information zur Anwendung der Bestimmung §20a des MwSt.-Gesetzes, die Information zur Anwendung der MwSt.-Gesetzes bei dem Ausgleich des Steuerabzugs gemäß § 77 Abs. 2 Buchst. c) und der Anpassung des Abzugs gemäß §78e des MwSt.-Gesetzes usw.). Die Generalfinanzdirektion bereitet zu diesem Zeitpunkt weitere Informationen vor (z. B. in Bezug auf die Anwendung des MwSt.-Gesetzes bei den Gesellschaftern der Gesellschaft ab 1. 7. 2017).
Im Folgenden führen wir die wichtigsten Änderungen an, die uns die Novelle des MwSt.-Gesetzes ab 1. Juli 2017 brachte:
Wir hoffen, dass die Zusammenfassung der ausgewählten Änderungen der Novelle des MwSt.-Gesetzes es Ihnen ermöglicht, Schritt mit der sich ständig ändernden Gesetzgebung zu halten. In diesem Zusammenhang möchten wir insbesondere auf den Bereich der sog. „Voucher“ hinweisen, bei denen es notwendig ist, den Beschluss erst nach der gründlichen Überprüfung der vertraglichen Bedingungen zu fassen.
Im Falle Ihres Interesses können wir Ihnen weitere Informationen zum Thema geben.