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| May 29, 2015

Online-Eintragungen in die Register

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Das Justizministerium ließ ein neues Anwendungsprogramm an, das den Notaren ermöglicht, Online-Einträge in das Handelsregister und in weitere öffentliche Register (Stiftungsregister, Register der Gemeinschaft der Wohneinheitseigentümer usw.) durchzuführen. Dank der Online-Einträge vereinfacht sich der ganze Prozess der Eintragung ins Register, er beschleunigt sich und wird billiger sein. Ab 1. Mai 2015 ist nämlich die Novelle wirksam, die die Gerichtsgebühren bei den durch die Notare durchgeführten Eintragungen auch um einige Tausend CZK reduziert.

Der Notar führt auf Grund der Abfassung des Grundnotariatsprotokolls und nach Bezahlung einer Gerichtsgebühr die Eintragung in das öffentliche Register durch und gleich danach gibt er der Person einen Auszug aus dem öffentlichen Register mit durchgeführten Änderungen heraus. Zugleich sendet er dem Registergericht in elektronischer Form die Dokumente in die Akte und legt die betreffenden Urkunden in die Urkundensammlung ab.

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