Jana Shumakova | 12.11.2024
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| April 30, 2015
Das Finanzministerium setzte sich unlängst mit den Bemerkungen zum Gesetz über die Ertragsevidenz auseinander.
Das Finanzministerium legt dieses Gesetz inkl. Bewertung seiner Auswirkungen in den nächsten Tagen der Regierung der Tschechischen Republik vor. Mit diesem Artikel möchten wir die Leser mit ausgesuchten Subjekten bekannt machen, die verpflichtet sein werden, die elektronische Ertragsevidenz einzureichen, und zwar einschließlich der wichtigsten Pflichten oder eventuellen Sanktionen, die auf sie höchstwahrscheinlich ab dem Jahr 2016 im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz über die Ertragsevidenz warten.
Das Gesetz über die Ertragsevidenz (und die daraus ergebene Pflicht der elektronischen Ertragsevidenz) ist eines der Hauptinstrumente der Regierungskoalition im Kampf gegen die Steuerhinterziehungen. Dieses Gesetz sollte dem Steuerverwalter ermöglichen, die On-Line-Erträge der Unternehmer zu verfolgen, die die Erträge bar, mit Kreditkarten, Essenmarken oder mit anderen das Geld ersetzenden Instrumenten empfangen. Von diesem Gesetz verspricht sich weiters die Regierungskoalition, dass es ermöglicht, das Wettbewerbsmilieu in der Tschechischen Republik vor allem in der Gastwirtschaft, im Einzelhandel und in anderen kleinen Diensten anzugleichen. Die Gegner des Gesetzes argumentieren mit dem administrativen Aufwand und mit Übertragung der weiteren Pflicht an den Unternehmer.
Die Pflicht, die Erträge elektronisch zu erfassen, wird jeder haben, wer die Erträge bar, mit Kreditkarten, Essenmarken oder mit anderen das Geld ersetzenden Instrumenten empfängt. Der Zeitplan ist wie folgt eingestellt:
Als Teilkompensation für die Erhöhung der administrativen Kosten beabsichtigt die Regierungskoalition, den ermäßigten MwSt-Satz für Gewährung der Verpflegungsdienste i.H.v. 15 % (außer der Alkohol- und Tabakprodukte) durchzusetzen und zugleich plant sie, den einmaligen Einkommensteuernachlass von 5 000 CZK und zwar für alle Steuerpflichtigen, die im Jahr 2016 die Pflicht haben, die Erträge laut diesem Gesetz zu evidieren, einzuführen.