Jana Shumakova | 12.11.2024
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„Švarcsystém" ist die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, bei deren ein Selbstständiger, für den Auftraggeber eine Tätigkeit ausübt, die im Charakter und Form die gleichen Merkmale als die abhängige Tätigkeit erfüllt und es kommt eigentlich zur Verschleicherung des tatsächlichen Arbeitsverhältnisses. Und das alles zwecks Senkung der Steuerentrichtung, der Sozial- und Krankenversicherung.
Die illegale Beschäftigung ist die Ausübung der abhängigen Arbeit von einer natürlichen Person ohne Arbeitsverhältnis und das hat solche Folgen, dass die juristische Person oder der unternehmerische natürliche Person Ordnungswidrigkeit damit begeht, dass er die Ausübung der illegalen Tätigkeit nach § 5 Buchst. e) Punkt 1 oder 2 (siehe oben)" ermöglicht. Im Absatz 4 der gleichen Bestimmung wird geschrieben, dass der Person, die diese Verwaltungsvergehen begeht, die Geldstrafe bis zu 10 Millionen auferlegt wird. Die angenehme Änderung ist die Tatsache, dass aus dieser Bestimmung mit der Wirksamkeit seit dem 20.10.2014 der Teil bezüglich Mindesthöhe von 250 Tsd. CZK aufgehoben wurde. Dieser Teil wurde aufgrund Urteils von Verfassungsgericht aufgehoben.