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| June 12, 2017
Ab dem 1. Juli 2017 wird wahrscheinlich die Anzahl der Leistungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren gemäß dem (tschechischen) Mehrwertsteuergesetz unterliegen, vergrößert. Dieses Verfahren funktioniert nach dem Prinzip, dass die Mehrwertsteuer bei dem Warenverkauf oder bei der Erbringung von Dienstleistungen vom Verkäufer und nicht vom Empfänger gemeldet wird. Der Bereich der ständigen Verwendung des Reverse-Charge-Verfahrens wird ab dem 1. Juli 2017 um folgendes ergänzt:
Neue Leistungen werden im entsprechenden Teil ausgewiesen (A1 und B1), der für die Übertragung der Steuerpflicht in der sog. Kontrollmeldung bestimmt ist.