Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| June 12, 2017
Ab dem 1. Juli 2017 wird wahrscheinlich die Anzahl der Leistungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren gemäß dem (tschechischen) Mehrwertsteuergesetz unterliegen, vergrößert. Dieses Verfahren funktioniert nach dem Prinzip, dass die Mehrwertsteuer bei dem Warenverkauf oder bei der Erbringung von Dienstleistungen vom Verkäufer und nicht vom Empfänger gemeldet wird. Der Bereich der ständigen Verwendung des Reverse-Charge-Verfahrens wird ab dem 1. Juli 2017 um folgendes ergänzt:
Neue Leistungen werden im entsprechenden Teil ausgewiesen (A1 und B1), der für die Übertragung der Steuerpflicht in der sog. Kontrollmeldung bestimmt ist.
Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenRichard Knobloch | 5.11.2024
Große Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wurde von der Abgeordnetenkammer verabschiedet| 8.10.2024
Änderungen der Steuergrenzen für 2025