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| June 12, 2017

Reverse-Charge-Verfahren – es wird sich auf mehrere Leistungen beziehen

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Ab dem 1. Juli 2017 wird wahrscheinlich die Anzahl der Leistungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren gemäß dem (tschechischen) Mehrwertsteuergesetz unterliegen, vergrößert. Dieses Verfahren funktioniert nach dem Prinzip, dass die Mehrwertsteuer bei dem Warenverkauf oder bei der Erbringung von Dienstleistungen vom Verkäufer und nicht vom Empfänger gemeldet wird. Der Bereich der ständigen Verwendung des Reverse-Charge-Verfahrens wird ab dem 1. Juli 2017 um folgendes ergänzt:

  • Gold – Vermittlung der Lieferungen vom Anlagegold
  • Immobilienverkauf in der Zwangsversteigerung
  • Bau- und Montagearbeiten - Gestellung von Personal
  • Lieferung der Waren, die zunächst als eine Garantie verwendet wurde
  • Lieferung der Waren nach der Abtretung des Eigentumsvorbehalts

Neue Leistungen werden im entsprechenden Teil ausgewiesen (A1 und B1), der für die Übertragung der Steuerpflicht in der sog. Kontrollmeldung bestimmt ist.

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