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| June 21, 2018

Saisonarbeit im Sommer – was muss abgeführt werden?

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Personen, die Ferienjobs ausüben, zahlen Steuern nach der Art des abgeschlossenen Vertrags und je nach dem, wie hoch ihr Bruttolohn oder ihre Vergütung ist. Die Höhe der Vergütung ist bei Studenten nicht begrenzt, unabhängig davon ob sie eine sog. Vereinbarung oder einen Arbeitsvertrag abschließen. Ferienjobs sind nicht nur bei Studenten und jungen Menschen, sondern auch bei Senioren oder Arbeitslosen, die bei der Arbeitsagentur registriert sind, beliebt.

Für Studenten ist es am günstigsten, eine sog. Vereinbarung über die Ausführung der Arbeit (DPP) abzuschließen, wenn es sich um einen kurzfristigen Job (bis 300 Stunden im Jahr bei einem Arbeitgeber) mit einer monatlichen Vergütung von bis zu 10 000 CZK handelt. Weniger günstig ist die sog. Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit (DPČ), bei der Studenten die Sozial- und Krankenversicherung bereits ab einer Vergütung in Höhe von 2 500 CZK im Monat abführen müssen.

Bei beiden Arten der Vereinbarung kann die sog. Steuergutschrift des Steuerzahlers geltend gemacht werden, und Studenten können auch die sog. Steuergutschrift des Studenten nutzen, wenn sie beim Arbeitgeber die sog. Erklärung zur Steuer unterzeichnen. Wenn die den Ferienjob ausübende Person eine sog. Erklärung zur Steuer (das sog. rosa Formular) nicht unterzeichnet, werden die Steuergutschriften nicht geltend gemacht, und ihr Einkommen wird endgültig mit der Quellensteuer besteuert. Dieses Einkommen wird dann in der Steuererklärung und in der jährlichen Steuerabrechnung nicht mehr berücksichtigt. Die Quellensteuer erhält die den Ferienjob ausübende Person dann zurück, wenn sie freiwillig eine Steuererklärung einreicht und darin sämtliche Einkünfte aus den sog. Vereinbarungen zusammen mit der abgeführten Quellensteuer berücksichtigt.

Jeder Steuerzahler, d.h. auch ein Student/oder eine den Ferienjob ausübenden Person kann die sog. grundlegende Steuergutschrift eines Steuerzahlers geltend machen, die 2 070 CZK/Monat beträgt. Studierende können auch von der Steuergutschrift für Studenten (335 CZK/Monat) profitieren. Einen Anspruch auf diese Gutschrift haben in der Regel Studenten bis zu einem Alter von 26 Jahren bzw. von 28 Jahren, wenn sie an einem Vollzeitstudium-Programm oder ein Graduiertenstudium-Programm teilnehmen.

Veronika Nováčková

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