Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| March 7, 2014
Ab 1. 1. 2014 trat in der Slowakei die Novelle des Gesetzes Nr. 222/2004 Slg, zur Mehrwertsteuer, in der Fassung der späteren Vorschriften (im Folgenden nur „MwSt-Gesetz“), in Kraft. Nach der Bestimmung von § 78a wurde die Pflicht eingeführt, wie eines der Instrumente des Kampfes gegen Steuerbetrüge, den sog. „Kontrollausweis zur Mehrwertsteuer“ einzureichen. Der Kontrollausweis ist eigentlich, vereinfacht gesagt, eine ausführliche Übersicht der Eingangs- und ausgestellten Rechnungen, die in die MwSt-Berechnung in der Form und mit den Daten, die das Gesetz vorschreibt, inkl. der USt-Ident-Nr. der Lieferanten und Abnehmer, der Rechnungsnummern, Steuergrundlagen, der Steuerhöhe und des Steuersatzes, einbezogen werden. Der Steuerverwalter hat somit die Möglichkeit, die sofortige Kreuzkontrolle zwischen den Steuersubjekten vorzunehmen und die unberechtigten MwSt-Vergütungen rechtzeitig mitzubekommen.
Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenRichard Knobloch | 5.11.2024
Große Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wurde von der Abgeordnetenkammer verabschiedet| 8.10.2024
Änderungen der Steuergrenzen für 2025