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| March 7, 2014

Sind Sie als MwSt-Zahler in der Slowakei registriert? Neu sind Sie verpflichtet einen „Kontrollausweis“ einzureichen

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Ab 1. 1. 2014 trat in der Slowakei die Novelle des Gesetzes Nr. 222/2004 Slg, zur Mehrwertsteuer, in der Fassung der späteren Vorschriften (im Folgenden nur „MwSt-Gesetz“), in Kraft. Nach der Bestimmung von § 78a wurde die Pflicht eingeführt, wie eines der Instrumente des Kampfes gegen Steuerbetrüge, den sog. „Kontrollausweis zur Mehrwertsteuer“ einzureichen. Der Kontrollausweis ist eigentlich, vereinfacht gesagt, eine ausführliche Übersicht der Eingangs- und ausgestellten Rechnungen, die in die MwSt-Berechnung in der Form und mit den Daten, die das Gesetz vorschreibt, inkl. der USt-Ident-Nr. der Lieferanten und Abnehmer, der Rechnungsnummern, Steuergrundlagen, der Steuerhöhe und des Steuersatzes, einbezogen werden. Der Steuerverwalter hat somit die Möglichkeit, die sofortige Kreuzkontrolle zwischen den Steuersubjekten vorzunehmen und die unberechtigten MwSt-Vergütungen rechtzeitig mitzubekommen.

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