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| May 15, 2015

Starbucks – ungerechte Steuerbegünstigung in den Niederlanden?

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Die Starbucks-Gruppe ist die weltgrößte Kaffeekette.

Im letzten Juni erließ die Kommission die Teilentscheidung über die mögliche Gesetzwidrigkeit des steuerlichen Abkommens zwischen der Gesellschaft Starbucks Manufacturing EMEA (im Folgenden nur „Starbucks Manufacturing BV“) und den Niederlanden. Die Kommission äußert Zweifel zu dem steuerlichen Abkommen im Bereich Transferpreise (sog. APA) und glaubt, dass die Niederlande in Folge der Abstimmung der unrichtigen Transferpreise der Starbucks eine unbefugte staatliche Unterstützung gewährte. Die niederländische Regierung verwahrte sich gegen diese Informationen und behauptet, dass das Abkommen mit Starbucks die internationalen Standards aus Sicht der Transferpreise erfüllt und dass es sich um eine staatliche Unterstützung somit nicht handelt.

Die Entscheidung der Kommission ist vorläufig nicht endgültig. Es handelt sich um die Teilentscheidung, wo die Niederlande das Recht hat, sich wieters zu äußern und die Befürchtungen der Europäischen Kommission zu zerstreuen.

Die Kommission gibt auch ein klares Signal den Staaten, die mit Rücksicht auf den Zufluss von Investitionen seitens der multinationalen Konzerne laut dem Prinzip des Marktabstandes nicht vorgehen würden, dass sie, wie die Niederlande oder Luxemburg, einer Überprüfung ausgesetzt werden.

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