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| August 24, 2023

Steuerbegünstigung für Sonderleistungen an Mitarbeiter bleibt erhalten. In welcher Form?

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Sicherlich haben Sie die aktuelle Debatte über die finale Fassung des Sanierungssteuerpakets nicht verpasst, was von der Regierung gemeinsam mit Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern intensiv diskutiert wurde. Der Kampf um Sonderleistungen für Arbeitnehmer, deren steuerbegünstigte Regelung die Regierung abschaffen wollte, wurde viel diskutiert. Nach starkem Druck von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern gab der Premierminister Petr Fiala jedoch am 24. August 2023 bekannt, dass die Regierungskoalition beschlossen habe, die Steuerbegünstigung für Sonderleistungen an Arbeitnehmer beizubehalten, jedoch mit einer Begrenzung auf die Hälfte des Durchschnittsgehalts in der Vorperiode (ungefähr 20.000 CZK/ Jahr). Wenn Sie also Ihren Arbeitnehmern Sonderleistungen in Höhe von mehr als 20.000 CZK pro Kalenderjahr gewähren, müssen Sie sich nicht nur mit dem Abzug der Einkommensteuer aus abhängiger Tätigkeit, sondern auch mit Beiträgen zur Sozial- und Krankenversicherung befassen.

Die Abgeordnetenkammer wird die endgültige Form des Sanierungssteuerpakets auf ihrer Septembersitzung besprechen. Wir beobachten laufend die aktuelle Entwicklung bezüglich des Sanierungssteuerpakets und werden Sie über weitere Änderungen baldmöglich informieren.

 

Autoren: Marek Toráč, Vladimír Toráč