Jana Shumakova | 12.11.2024
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So wie in der Tschechischen Republik, versteuern die Residenten in der Niederlande ihr weltweites Einkommen, während die Nonresidenten versteuern nur das spezifische Einkommen, das aus Quellen in der Niederlande fließen.
Wir können z.B. die Behandlung des Gewinns aus der unternehmerischen Tätigkeit, die Steuerbefreiung eines Gewinns aus dem Anteilsverkauf (Dividenden und Kapitalgewinne aus dem Aktienverkauf in den ausländischen Tochtergesellschaften sind von der Einkommensteuer befreit), die Absenz der Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzen und das umfangreiche Netz von Doppelbesteuerungsabkommen anführen.
Im allgemeinen unterliegen die angenommenen Dividenden der 15% Quellensteuer. In manchen Fällen können Dividenden jedoch von der Steuer befreit sein.
Steuerbefreiung von Einkünften aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen (von Kapitaleinkünften) und aus Dividenden bei Erfüllung der gesetzlich festgesetzten Bedingungen (es handelt sich insbesondere um 5% Anteil und es handelt sich um aktive Gesellschaften).
Der Basissteuersatz ist 21 % und der ermäßigte Steuersatz beträgt 6 %.