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| January 16, 2015

Steuerliche Neuigkeiten in der Slowakei – Teil 2

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In dieser Ausgabe werden wir uns der Novelle des Einkommensteuergesetzes Nr. 595/2004 widmen.

Änderungen in der Vermögensabschreibun

A) Versteuerung des Luxuses

Unter der Arbeitsbezeichnung „Versteuerung des Luxuses“ führte die aktuelle Regierung die Regel ein, nach welcher ein Teil der Abschreibung eines Fahrzeugs über dem Wert von 12 Tsd. €, wenn der Anschaffungspreis des Fahrzeugs höher als 48 Tsd. € war, nicht eine steuerliche Ausgabe ist.

B) Abschreibungsgruppen und Abschreibung

Bis Ende des Jahres 2014 gab es im Gesetz 4 Abschreibungsgruppen, ab 1. Januar 2015 gibt es 6 Abschreibungsgruppen.

C) Sonstige Änderungen im Bereich der Vermögensabschreibung

Neu haben die Steuerpflichtigen die Pflicht die Abschreibung zu unterbrechen, falls das Vermögen im gegebenen Jahr zur Unternehmertätigkeit nicht genutzt wird, und zwar bei dem Vermögen, das zur Unternehmertätigkeit nicht ausschliesslich bestimmt ist, sondern es wird auch für Privatzwecke genutzt.

Kosten, die bezahlt sein müssen, damit sie ein steuerlich wirksamer Aufwand sind

Ab 1. 1. 2015 erweitert sich der Kreis der Kosten, die erst nach ihrer tatsächlichen Bezahlung steuerlich wirksam sein werden, und zwar wie folgt:

Pharmazeutische Gesellschaften und Ärzte

Die Vesteuerung der Geld- und Sachleistungen, die den Anbietern der medizinischen Dienstleistungen und ihren Mitarbeitern (vereinfacht gesagt: den Ärzten) von den registrierten pharmazeutischen Gesellschaften gewährt wurden, wurde im § 8 Einkommensteuergesetz geregelt und dies wurde schon in der Vergangenheit eingeführt. In dieser Zeit ändert sich die Versteuerungsweise dieser Einkünfte wie folgt: wenn es sich um eine Geldleistung handelt, werden die Einkünfte monatlich versteuert

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