GT News

Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.

| January 16, 2015

Termin für Einreichung der Liegenschaftssteuererklärung für das Jahr 2015 steht bevor

Teile den Artikel

Im Verlauf des vorigen Jahres kam es zu keiner legislativen Änderung im Liegenschaftsteuergesetz, deshalb ist bis 2. 2. 2015 nur derjenige verpflichtet die Steuererklärung einzureichen, bei welchem es zu Änderungen bei seinen unbeweglichen Sachen kam – am häufigsten beim Einkauf, Verkauf oder in Folge der baulichen Arbeiten oder ihrer Vorbereitung, bzw. wegen anderer Gründe, z.B. wegen dem Abschluss eines Mietvertrags über die im Liegenschaftskataster auf vereinfachte Weise evidierten Grundstücke.

Der Stichtag für die Pflicht, die Steuererklärung einzureichen, ist der 1. 1. 2015. Wir ergänzen, dass die Liegenschaftssteuer die einzige Steuer ist, bei welcher die Steuererklärung im vorab eingereicht wird, d.h. im Januar 2015 wird die Steuererklärung fürs Jahr 2015 eingereicht.

Ähnliche Artikel

Server Error

Server Error

We're sorry! The server encountered an internal error and was unable to complete your request. Please try again later.

error 500 | 16. 11. 2024 15:30