Petr Němec | 22.11.2024
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| May 27, 2020
Infolge der Coronavirus-Epidemie hat die tschechische Abgeordnetenkammer am 26. Mai 2020 den Entwurf des Finanzministeriums, alle Phasen der sog. elektronischen Ertragserfassung (EET) auf das Ende des Jahres 2020 zu verschieben, verabschiedet. Die elektronische Ertragserfassung wurde ursprünglich für drei (3) Monate nach dem Ende des Notstands eingestellt, d.h. die elektronische Erfassung müsste ab dem 19. August 2020 wieder aufgenommen werden. Die Änderung dieses Gesetzes, auf deren Grundlage die elektronische Ertragserfassung ab dem 1.1.2021 wieder aufgenommen wird, wartet auf die Unterzeichnung vom tschechischen Präsidenten.
Sowohl die Unternehmen, die unter die ersten zwei Phasen fielen, d.h. Großhandel, Kleinhandel, Gastronomie und Unterkunft, als auch die Unternehmen, die erst ab dem 1. Mai 2020 verpflichtet sein sollten, ihre Erträge elektronisch zu erfassen, werden ihre Erträge erst ab dem 1. Januar 2021 erfassen. Das verabschiedete Gesetz gibt Unternehmern und weiteren Steuerzahlern, die dies betrifft, drei (3) Monate für die Vorbereitung oder für die Wiedereinführung der elektronischen Ertragserfassung. Dies gilt hauptsächlich für die Erhebung von Authentifizierungsdaten oder für den Antrag auf die Erfassung im Rahmen einer Sonderregelung.