Jana Shumakova | 12.11.2024
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| October 31, 2014
Neu unterliegt auch sämtliches unentgeltliches Einkommen der natürlichen und juristischen Personen der Einkommensteuer, wenn nach den entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes dies aus dem Steuergegenstand nicht ausgeschlossen ist oder sich darauf die Steuerbefreiung nicht bezieht.
Der Begriff „unentgeltliches Einkommen“ ist der neue Begriff des Einkommensteuergesetzes, den jedoch dieses Gesetz nicht klar definiert.
Nach dem Bericht zur gesetzlichen Regelung des Senats wird zwecks Einkommensteuergesetz das unentgeltliches Einkommen nicht nur durch Erbschaft, Vermächtnis und Schenkung erworbenes Einkommen gehalten, sondern auch das sonstiges Einkommen erworben ohne Gewährleistung der Gegenleistung.
Als unentgeltliches Einkommen, das der Gegenstand der Einkommensteuer bei den natürlichen Steuerpflichtigen ist, kann betrachtet werden: