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| January 28, 2013

Vereinfachung der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung

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Ab dem 1. Juli dieses Jahres sind die sog. Grundregister der öffentlichen Verwaltung angelaufen. Das System der Grundregister sollte die grundsätzliche Änderung im Fungieren der Staatsverwaltung, d.h. der zentralen Verwaltungsbehörden, der Bezirks- und Gemeindebehörden bedeuten.

Für den Bürger bzw. den Unternehmer hat das neue System den Vorteil vor allem darin, dass er die einmal vorgelegten Daten nicht mehr wiederholt nachweisen muss. Die Verwaltung der Grundregister (Verwaltungsbehörde, welche zum 1. 1. 2010 als selbständige Organisationseinheit des Staates entstand) verspricht sich von dem neuen System eine schnellere Erledigung der Anforderungen bei den Behörden, für die Bürger/Unternehmer wird es nicht notwendig sein, die Identifizierungsdaten wiederholt auszufüllen und zugleich werden sie Übersicht über die Angaben, die über diese der Staat führt, haben.

Die Daten sollten nur auf einer Stelle gespeichert sein, von welcher jegliche Änderungen entweder automatisch in sonstige Systeme aktualisiert werden oder die Aktualisierung wird aufgrund des Wunsches des Bürgers oder Unternehmers erfolgen. Diese Angaben sollten nicht nur im Rahmen der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung teilgehabt werden, aber z.B. die Änderung des ständigen Wohnsitzes sollte neben der Staatsverwaltungs- und Selbstverwaltungssysteme schon am nächsten Tag auch in den Informationssystemen der kommerziellen Subjekten berücksichtigt sein, welche der Bürger oder Unternehmer selber bestimmen (z.B. die Bank, Sparkasse, Gas-, Strom-, Wasserlieferant usw.).

Grundregister

Man kann die Grundregister in 4 Gruppen verteilen:

  1. Einwohnerregister – nichtöffentlich,
  2. Personenregister,
  3. Register der Gebietsidentifizierung und Immobilien,
  4. Register der Rechte und Pflichten.

Im Einwohnerregister werden nur Referenzangaben geführt, d.h. z.B. Vor-, Nachname, Adresse des Aufenthaltsortes usw. Von diesem Register kann man einen Auszug jedoch nur auf seine Person erhalten, für eine andere Person kann man den Auszug nur aufgrund der erteilten Vollmacht erhalten.

Das Personenregister enthält Angaben über die unternehmerisch tätigen natürlichen Personen, über juristische Personen und ihre Organisationseinheiten, über ausländische Personen, über Organisationen mit dem internationalen Element und Organisationseinheiten des Staates und man kann von diesem ebenfalls einen Auszug erhalten.

Das Register der Gebietsidentifizierung und der Immobilien enthält die Angaben über die Gebietselemente, territoriale Erfassungseinheiten, Adressen, die Gebietsidentifizierung und zweckgebundene Gebietselemente. Von dem Register kann man auch Angaben über den Besitz von dem Informationssystem des Liegenschaftskatasters erhalten und als das einzige Register führt es auch die Informationen über sog. „technisch-ökonomische Attribute“ der Gebäude wie Anzahl der Etagen, die Fläche, Gas-, Kanalisations-, Wassseranschluss, die Beheizungsweise usw.

Das Register der Rechte und Pflichten enthält die Angaben über den Wirkungsbereich der Organe der öffentlichen Macht d.h. über die Agenden, Organe der öffentlichen Macht, die diese ausüben, über die Informationssysteme, die für die Ausübung der Agenden benutzt werden und den Umfang der Berechtigung zum Zugang zu den Referenzangaben.

Welche Dienste werden mit Datenänderung angeboten?

  1. Antrag auf Datenänderung im Einwohnerregister

Mit Einreichung werden die Daten in dem Einwohnerregister nicht automatisch geändert, aber es wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, in welchem entschieden wird, ob die angeforderte Änderung durchgeführt wird.

  1. Antrag auf Änderung im Personenregister

Mit diesem Antrag wird um die Änderung der Referenzangaben in dem Fall, dass sie mit dem ISt-Zustand nicht übereinstimmen, angesucht. So wie im vorigen Fall werden die Daten nicht automatisch geändert und es wird ebenfalls das Verwaltungsverfahren eingeleitet.

  1. Antrag auf Übermittlung der Daten an den Dritten

Dieser Dienst ermöglicht um die Übermittlung der Daten aus dem Einwohnerregister an einen Dritten zu bitten. Man kann dann die Zustimmung abberufen. Nach Verarbeitung des Antrags wird an den Dritten die Übersicht der aktuellen Angaben abgesandt, welche der Dritte nach jeder Änderung aktualisiert wiederholt erhält.

Man kann die Agenden mittels der Datenmailbox oder an den Kontaktstellen Czech POINT beantragen. Der Unterschied besteht darin, dass die mittels Datenmailboxen abgesandten Auszüge von den Verwaltungsgebühren befreit sind.

Mittels der Datenmailbox kann man die Auszüge wie auch die Anträge (d.h. per Fernzugriff) erledigen. Das Formular für Einreichung der Anträge auf Auszüge oder Änderungen ist auf der Webseite http://portal.gov.cz/portal/obcan/ erhältlich.

Wie sich aus dem oben Angeführten ergibt, wenn das System völlig funktional sein wird, kann man eine bestimmte Vereinfachung und die Verbesserung der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung erwarten.

Im Falle von jeglichen Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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