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| March 9, 2021

Verkürzte Frist für die Rückerstattung der USt. für 2020 aus Großbritannien

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Wir möchten Umsatzsteuerzahler, die die Rückerstattung der USt., die in dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland für 2020 gezahlt worden ist, gemäß § 82 UStG beantragen wollen, darauf hinweisen, dass die Frist für die Antragstellung am 31. März 2021 ausläuft.  Die Verkürzung dieser Frist, die normalerweise am 30. September endet, hängt mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union zusammen. Der Antrag muss elektronisch mittels des Portals der Generalfinanzdirektion www.daneelektronicky.cz gestellt werden. Wenn Sie sich zurzeit mit der Antragstellung befassen und Unterstützung benötigen, können Sie sich an uns gerne wenden. Sie können sich an Richard.Knobloch@cz.gt.com wenden.

Die Rückerstattung der USt. für 2020 aus dem Vereinigten Königreich können Sie auch nach dem 31. März 2021 beantragen, der Antrag muss jedoch direkt bei der Steuer- und Zollverwaltung Ihrer Majestät eingereicht werden. Mehr dazu, wie der Antrag gestellt werden kann, finden Sie hier.