Petr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und AusgleichssteuernSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| March 6, 2018
Da wir jetzt die Fristen bestimmt haben, wann wir Steuererklärungen abgeben, möchten wir Sie an die Verpflichtung erinnern, die mit Datenboxen verbunden ist. Es besteht die Verpflichtung, nur über die Datenbox mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Diese Verpflichtung gilt für alle Steuerpflichtigen, die Zugriff auf eine Datenbox haben, neu z. B. bei Abschlussprüfern, denen eine Datenbox im Laufe des Jahres 2017 eingerichtet wurde.
In diesem Zusammenhang hat die Finanzverwaltung auch klargestellt, dass Steuerpflichtige, die eine Einkommensteuererklärung natürlicher Personen und/oder eine Steuererklärung für die Vermietungseinkünfte anders als elektronisch abgeben, obwohl sie diese Verpflichtung (sie besitzen eine Datenbox) haben, neu zuerst zur Beseitigung dieses Fehlers aufgefordert werden, und wenn sie ihren Fehler immer noch nicht beseitigen, wird Ihnen eine Geldbuße auferlegt. Die Finanzverwaltung aktualisierte die Liste der Abgaben, die als mangelfreie Abgaben angesehen werden, wenn sie anders als elektronisch übermittelt wurden, obwohl sie elektronisch übermittelt werden sollten.
Bei Abgaben, die in der Liste nicht aufgeführt sind, erhält der Steuerpflichtige zunächst von dem Steuerverwalter eine Aufforderung, sie elektronisch einzureichen. Nur wenn er seinen Fehler nicht beseitigt, droht ihm eine Geldbuße. Umgekehrt wird ihm für die Nichteinhaltung der obligatorischen elektronischen Form bei den in der Liste aufgeführten Abgaben automatisch eine Strafe in Höhe von 2.000 CZK verhängt (im Falle wiederholter Nichterfüllung der vorgeschriebenen elektronischen Form und Erschwerung der Steuerverwaltung kann die Strafe bis zu 50.000 CZK betragen).